EIOPA konsultiert Vorschläge zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim Vertrieb
Die EU-Kommission hat die Aufsichtsbehörden beauftragt, technische Ratschläge für eine europäische Kleinanlegerstrategie vorzulegen. Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat ihren Entwurf dieser Ratschläge Ende Januar öffentlich konsultiert.
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Der Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ist europaweit streng reguliert.
Bei der Konsultation geht es um den Verbraucherschutz beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.
EIOPA hat Vorschläge in fünf verschiedenen Bereichen präsentiert:
- Verbesserung der Offenlegungen gegenüber den Verbrauchern, einschließlich digitaler Offenlegungen;
- Bewertung der Risiken und Chancen, die sich durch neue digitale Werkzeuge und Vertriebskanäle ergeben;
- Bekämpfung von schädlichen Interessenkonflikten im Verkaufsprozess;
- Förderung eines kostengünstigen und effizienten Verkaufsprozesses;
- Bewertung der Auswirkungen von Komplexität auf dem Markt für Kleinanlegerprodukte.
EIOPAs Entwurf enthält keine ausformulierten Regelungsvorschläge, sondern gibt abstrakte Hinweise für das weitere Vorgehen der EU-Kommission. Er beleuchtet die Vor- und Nachteile verschiedener Handlungsoptionen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diese ausgewogene Herangehensweise und wirbt für eine Verschlankung der Informations- und Offenlegungspflichten, für die die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme und die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten.