Vorschlag zu EU-Green-Bond-Standard gibt richtige Impulse
Die EU-Pläne zur Ausgestaltung sogenannter Green Bonds gehen nach GDV-Einschätzung in die richtige Richtung. Dass die Nutzung der Erlöse an nachträglich veränderte Nachhaltigkeitskriterien angepasst werden soll, sieht der Verband jedoch kritisch.
Die EU-Kommission hat am 6. Juli 2021 ihren einen Vorschlag für einen europäischen Green-Bond-Standard zur Konsultation gestellt. Wesentliche Punkte des Vorschlags werden vom GDV ausdrücklich begrüßt. So soll der Standard freiwillig und emittentenneutral sein und sich an bestehenden Marktstandards orientieren. Damit ist es auch staatlichen Emittenten möglich, Green Bonds auf der Grundlage von weithin akzeptierten Standards zu begeben. Zudem beinhaltet der Standard auch die Möglichkeit Transitionsprojekte hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu finanzieren. Die Berücksichtigung von Transitionsaktivitäten in den Standards hilft den Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Nachträgliche Regeländerung schafft Rechtsunsicherheit
Kritisch bewertet der GDV hingegen die vorgesehene Pflicht eines Emittenten, die Verwendung der Erlöse aus dem Green Bond an eine nach der Emission erfolgten Änderung der Taxonomiekriterien anzupassen. Weder den Emittenten von Green Bonds noch den Investoren wird hier die nötige langfristige Rechtssicherheit an die Hand gegeben.
Auch die Vorgabe, dass die Erlöse aus dem Green Bond vollständig und ohne Abzug von Kosten in taxonomiekompatible Tätigkeiten oder Transitionsprojekte fließen müssen, könnte die Emission von Green Bonds durch mittelständische Unternehmen behindern. Sinnvoller wäre es, einen niedrigeren Schwellenwert von zum Beispiel 80 Prozent anzusetzen. Die restlichen Erlöse könnten dann auch andere Tätigkeiten mitfinanzieren, vorausgesetzt natürlich, es handelt sich nicht um schädliche Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie.
Internationalisierung notwendig
Weitere Arbeiten der EU-Kommission sind auch nach der Verabschiedung des Standards nötig. Versicherer sind globale Investoren. Der Verband regt daher gegenüber der EU-Kommission an, international mit anderen Jurisdiktionen zusammenzuarbeiten, um die Anwendung des Standards auch durch außereuropäische Emittenten und auf globaler Ebene zu fördern.