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Nachhaltigkeit

SFDR 2.0 wird die nachhaltige Produktpalette umwälzen

Mit fokussierten Kategorien und neuen Schwellenwerten wird die SFDR 2.0 eine Neuaufstellung bei den nachhaltigen Produkten nach sich ziehen. Doch vor 2029 ist mit der Umsetzung nicht zu rechnen und für Versicherungsanlageprodukte ist längst nicht klar, ob die Vorgaben passen.

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© FilippoBacci / Getty Images

Die seit 2021 geltende SFDR, auch Offenlegungsverordnung, wird überarbeitet. Zu detailliert, zu unübersichtlich und deutlich zu lang waren die Informationen. Kund/-innen wurden eher abgeschreckt, statt Klarheit über die nachhaltigen Eigenschaften von Finanzprodukten zu erhalten. Und so konnte es auch nicht gelingen, mehr Kundengelder in nachhaltige Produkte zu lenken.

Neue Kategorien rein, PAI-Statement raus

Die derzeit geltende SFDR sieht konkrete Transparenzpflichten für Produkte mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsansprüchen vor. Die Gestaltung dieser Nachhaltigkeitsansprüche lag weitgehend in den Händen der Produktanbieter, die den Kunden ihr Vorgehen offenlegen müssen. Die Vorschläge für die SFDR 2.0, die die Kommission am 20. November 2025 vorgelegt hatte, würden die SFDR auf ganz neue Beine stellen.  

Nun kommt Schwung in den Gesetzgebungsprozess, denn der Berichterstatter des zuständigen ECON-Ausschusses im Europäischen Parlament hat seinen Berichtsentwurf (PDF) zum Review vorgelegt. Er schließt sich den Vorschlägen der EU-Kommission weitgehend an.  

Die EU-Kommission hatte drei Produktkategorien vorgeschlagen, in denen mindestens 70 Prozent dazu passende Assets stecken müssen. Die neuen Kategorien sollen Transition, ESG Basics und Sustainable heißen. Welche Kriterien und Assetklassen auf diese Kategorien einzahlen, ist allerdings erst in Ansätzen erkennbar und soll später in delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Außerdem soll das PAI-Statement auf Unternehmensebene entfallen. Mit nur noch zwei Seiten würden die Informationsmaterialien für Kund-/innen deutlich kürzer und verständlicher werden.  

Berichterstatter im EP: Spätere Umsetzung, höhere Anforderungen an Assets, mehr Info-Punkte

Der Berichterstatter sieht für Anbieter längere Umsetzungsfristen vor als die EU-Kommission. Die PAI-Statements sollen dafür früher entfallen. Allerdings würden die Investitions-Kriterien für die neuen Kategorien nach seinen Vorstellungen strenger werden. So sollten die Anbieter das in ESG-Rankings am schlechtesten performende Fünftel für das Erreichen der 70-Prozent-Schwelle nicht mitzählen dürfen. Außerdem soll der Anteil taxonomiekonformer Investitionen für die Kategorien Transition und Sustainable 20 Prozent betragen, statt der von der EU-Kommission vorgeschlagenen 15 Prozent. Er hält neue produktbezogene Angaben für erforderlich, wie beispielsweise zu PAI-Indikatoren oder nachhaltigkeitsbezogene Engagement-Strategien.  

Bleiben Versicherungsanlageprodukte SFDR-tauglich?

Die für Versicherer spannendste Frage ist aber noch offen: Sind die neuen Kategorien für Versicherungsanlageprodukte (IBIPs), die zumindest teilweise im Sicherungsvermögen investiert sind, überhaupt anwendbar? Welche Assetklassen zählen für die Berechnung der Schwellenwerte?  

Versicherer sind mit Blick auf den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht breit investiert. Wollen sie die anspruchsvollen Vorgaben der Kategorien umsetzen, können sie nur in geringem Umfang kurzfristig Kapital umschichten. Gleichzeitig müssen genügend nachhaltige Assets verfügbar sein, die zum Anlagehorizont und Rendite-Risikoprofil passen. Versicherer könnten nach derzeitigem Stand zwar die Kategorie ESG Basics mit ihrem Sicherungsvermögen erreichen, vielleicht auch noch die Kategorie Transition. Die Kategorie Sustainable wird Versicherern mit ihrem Sicherungsvermögen jedoch voraussichtlich verschlossen bleiben. Denn dafür sind sehr umfangreiche Investitionsausschlüsse vorgesehen. Versicherer haben zwar vielfach sog. Phase-out-Policies für kritische Assets in ihrem Sicherungsvermögen in Kraft gesetzt. Eventuell vorhandene Altbestände verschwinden jedoch erst mit der Zeit. Eine weitere Hürde sind die durchschnittlich 26 Prozent an Staatsanleihen im Sicherungsvermögen deutscher Versicherer (Stand Ende 2025). Für die Ermittlung der Schwellenwerte werden sie zwar im Nenner berücksichtigt, nicht aber im Zähler, sodass es anspruchsvoll werden dürfte, die 70 Prozent-Schwelle zu überspringen. Für IBIPs sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für andere Anlageprodukte gelten, das heißt alle Kategorien der SFDR 2.0 potenziell erreichbar sein. Offen sind zudem noch die Folgen für Artikel 8- und Artikel 9-Bestandsprodukte.

Umsetzung kann bis 2029 dauern

Das EU-Parlament und auch der Rat müssen ihre Positionen zu den Kommissionsvorschlägen festzurren, dann können die Trilogverhandlungen starten. Mit der Entwicklung von Durchführungsverordnungen und den langen Übergangsfristen könnte es allerdings noch bis 2029 dauern, bis die SFDR 2.0 im Markt ankommt. Versicherer sollen zusätzliche zwölf Monate Umstellungsfrist erhalten.  

Die SFDR 2.0 stellt die Regulierung nachhaltiger Produkte auf ein neues Fundament. Der Übergang von einem Offenlegungssystem hin zu einem Kategorisierungssystem wird deutliche Auswirkungen auf die nachhaltige Produktlandschaft haben. Fokussiertere Kategorien mit Vorgaben zu den Assets dürften den Kund/-innen mehr Klarheit bieten. Es wäre schade, wenn Versicherungsprodukte davon ausgeschlossen blieben.  

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