Neues Gebäudemodernisierungsgesetz stellt Klimaziele infrage
Der Expertenrat für Klimaschutz sieht die deutschen Klimaziele für 2030 und die Folgejahre in Gefahr. Die Annahmen der Bundesregierung für den Gebäudesektor und die Energiewirtschaft seien zu optimistisch. So sei beispielsweise das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch nicht berücksichtigt, dessen Entwurf das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 beschlossen hat.
Die nach dem deutschem Klimaschutzgesetz zulässigen Emissionsmengen werden wahrscheinlich um 60 bis 100 Millionen Tonnen CO2 verfehlt, ein Erreichen der Klimaziele 2030 und in den Jahren danach wird dadurch unwahrscheinlich. Zu diesem Ergebnis kam der Expertenrat für Klimaschutz, der Wächter des deutschen Klimaschutzgesetzes. Noch wird die Überschreitung bis 2030 als geringfügig eingeschätzt, danach wachse die Diskrepanz aber.
Klimaschutzprogramm schließt die Lücke nicht
Die Zielverfehlung kann für Deutschland teuer werden, da Strafzahlungen im Rahmen der Europäischen Klimaschutzarchitektur drohen. Stellt der Klimarat nächstes Jahr erneut fest, dass es nicht reicht, muss die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen erarbeiten. Außerdem drohen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das von der Bundesregierung gerade vorgelegte Klimaschutzprogramm berechne seine Minderungswirkung zu optimistisch und würde wohl nicht ausreichen, um die Lücken zu schließen. Der Expertenrat empfiehlt, die Klimaschutzpolitik in eine kohärente politische Gesamtstrategie einzubetten, die soziale Verteilungswirkungen und ökonomische Voraussetzungen und Folgen von Anfang an mitdenkt.
Kabinett beschließt Entwurf für GModG
Gerade im Gebäudesektor greifen Klimaschutzmaßnahmen bis jetzt kaum. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz hätte laut den bisherigen Projektionen den Sektor vorangebracht. Die Überarbeitung durch das GModG stelle dies aber infrage.
Der vom Bundeskabinett beschlossene GModG-Entwurf buchstabiert die im Februar vorgelegten Eckpunkte aus. Erstversicherer haben rund 7,9 Prozent der Kapitalanlagen in Immobilien investiert, sodass die Reformen auch für den Versicherungssektor relevant sind. Zahlreiche Versicherer streben an, die CO2-Emissionen ihres Immobilienbestands zu senken. Seit 2023 wird der CO2-Fußabdruck für den Sektor ermittelt. Er ist von 2023 auf 2024 von 16 auf 11 Tonnen je investierte Million Euro gesunken.
Das GModG sieht vor, dass die pauschale Vorgabe für alle Neu- und Bestandsbauten von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung entfällt. Statt des Verbots fossiler Heizungen führt die Bundesregierung die sogenannte Biotreppe ein. Neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen müssen mit einem wachsenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden:
- Ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent
- Ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent
- Ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent
- Ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent
Vermieter müssen sich beim Einbau einer fossilen Heizung an den CO2-Abgaben, Gasnetzentgelten und den Kosten für den Biogasanteil zur Hälfte beteiligen. Dies entlastet einerseits Mieter, bremst jedoch auf der Vermieterseite die Bereitschaft zu Investitionen und Modernisierung und führt darüber hinaus zu mehr Bürokratie.
Das GModG setzt zudem die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie um. Besonders neue Gebäude sollen klimafreundlicher werden und als Null-Emissionsgebäude gebaut werden. Öffentliche Nicht-Wohngebäude gehen dabei ab 2028 voran, für private gilt das ab 2030. Dazu wird die Solarenergieanlage zum Standard, der ebenfalls zeitlich gestaffelt eingeführt wird. Auf Bestandsgebäude werden ab 2028 neue Renovierungsanforderungen zukommen.
Das Gesetz soll zügig in Kraft treten. Allerdings könnte es im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen geben. So hält der Normenkontrollrat auf Basis der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf die Vorgaben für nicht praxistauglich. Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.