Zur Suche
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung: die EU-Kommission macht die ESRS startklar

Die EU-Kommission hat den Delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Nun haben das EU-Parlament und Rat zwei bis vier Monate Zeit, einen Anspruch gegen das Inkrafttreten der Vorschriften zu erheben.

Lesedauer
© Andreas Gücklhorn / Unsplash

Auch Investitionen in Erneuerbare Energien werden von den ESRS umfasst.

Mit den ESRS legt die Kommission die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen fest. Der Veröffentlichung ging eine vierwöchige Konsultation voraus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich mit einer Stellungnahme daran beteiligt.

Der Verband begrüßt die neuen ESRS-Regeln und erkennt die Bemühungen der Kommission an, ein praktikables und gut anwendbares Regelwerk zu schaffen. Das gilt insbesondere für den Materialitätsansatz, Flexibilität bei einigen freiwilligen Veröffentlichungen sowie die Möglichkeiten des „Phase-In“. Mit diesem Schritt kommt die Europäische Union einer nachhaltigen Finanzwirtschaft deutlich näher.

Bis zuletzt hat die EU-Kommission daran gearbeitet, eine Balance zwischen den Kosten der Berichtsersteller und dem Nutzen der Investoren sicherzustellen. Wenn relevante Daten, etwa für die Taxonomieverordnung oder die Offenlegungsverordnung, in den Berichten ausgespart werden, muss das Unternehmen angeben, dass sie diese Informationen als "nicht wesentlich" betrachten. Damit sollen die Berichtsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer erleichtert werden. Die Offenlegung nach den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass Versicherer vergleichbare und verlässliche Daten zu eigenen nachhaltigkeitsbezogenen Informationspflichten haben.

Aus Sicht des GDV ist wichtig, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt leistbar bleibt. Wenn die Anforderungen zu komplex werden, besteht die Gefahr, dass selbst eine gut gemeinte Herangehensweise schnell das Gegenteil bewirken kann. Bei der Berichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollte beachtet werden, dass die verbreiteten Konzepte aus der Realwirtschaft stammen und auf die Finanzwirtschaft nur mittelbar anwendbar sind. Versicherer verwalten Kapitalanlagen und haben Versicherungsverträge im Bestand. Die Berichterstattung über einzelne Anlagetitel oder Versicherungsverträge wäre äußerst komplex. Die dabei entstehenden Informationen wären nicht mehr zu verarbeiten und für die Adressaten des Berichts nur begrenzt nutzbar. Das Konzept der Wertschöpfungskette muss daher praxistauglich an die Wertschöpfung des Versicherungssektors angeglichen werden. 

Ein weiteres Problem aus Sicht der Versicherungswirtschaft sind fehlende Vorgaben zur Proportionalität. So muss ein mittelständischer Versicherer mit regionalem Geschäft die gleichen Berichtspflichten erfüllen wie ein globaler Konzern. Der Verband tritt dafür ein, dass Versicherungsunternehmen mit überschaubarem Geschäftsumfang und mit nur wenigen Mitarbeitern die Nutzung von vereinfachten Berichtsstandards erlaubt wird.

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme zum ersten Set der ESR-Standards: