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Nachhaltigkeit

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt die Wesentlichkeit jetzt in den Fokus

Nachhaltigkeitsberichte sind ein wichtiges Rädchen im Getriebe von Green Deal und Sustainable Finance. Die Europäische Kommission konsultiert jetzt die ersten Standards.

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© Ronaldo Lourenco / Unsplash

Die konkreten Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte werden über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. „Mit der Konsultation der ersten ESRS-Regeln rückt die Verabschiedung der dringend benötigten sektorübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards in greifbare Nähe“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Die Zeit drängt, da die ersten Berichte bereits für 2024 erstellt werden müssen. Jetzt wird es endlich konkret.“

Die ersten ESRS enthalten standardisierte detaillierte Berichtsvorgaben zu verschiedenen Aspekten aus dem Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Sie sollen für alle Wirtschaftssektoren gelten.

Der Verband begrüßt die Änderungen der EU-Kommission. Trotz der stärkeren Gewichtung der Wesentlichkeit und der zeitlichen Entlastung könnten die Vorgaben aber noch fokussierter sein. So sei etwa die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette für Versicherungsunternehmen äußerst komplex.

Ein großes Problem sind aus Sicht der Versicherungswirtschaft außerdem die fehlenden Vorgaben zur Proportionalität. „Ein mittelständischer Versicherer mit regionalem Geschäft müsste die gleichen umfassenden Berichtspflichten erfüllen wie ein globaler Konzern“, sagt Asmussen. Die ESRS-Definition für kleine und mittlere Unternehmen passe jedoch nur auf die Realwirtschaft. „Daher sollte allen Versicherern mit bis zu 250 Beschäftigten die Nutzung von vereinfachten Standards erlaubt sein“, so Asmussen.

Die Versicherer fordern außerdem, die internationale Perspektive nicht aus den Augen zu verlieren. Eine doppelte Berichterstattung nach europäischen und internationalen ISSB (International Sustainability Standards Board)-Standards schaffe doppelte Arbeit, aber nicht mehr Transparenz.

Für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 (erstmalige Berichtsveröffentlichung in 2025) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-weit durch die neue Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) geregelt. Die Richtlinie ist bereits im letzten Jahr auf europäischer Ebene verabschiedet worden. Die Umsetzung ins nationale Recht steht für dieses Jahr an.

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