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Nachhaltigkeit

Entwaldungsverordnung: EU-Kommission vereinfacht Anwendung

Der Verlust tropischer Regenwälder ist von 2024 auf 2025 um 36 Prozent zurückgegangen. Weniger Waldbrände und besserer Waldschutz trugen zu der positiven Entwicklung bei. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Entwaldungsverordnung (EUDR) zahlreiche Länder mit Tropenwäldern in ihren Schutzmaßnahmen bestärkt hat. Die Anwendung der Verordnung war auf Ende 2026 verschoben worden. Die EU-Kommission hat nun ihre Vorschläge für eine einfachere Anwendung veröffentlicht.

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© gettyimages / Paralaxis

Die Tropenwälder spielen eine herausragende Rolle als globale Kohlenstoffsenken, als Regulatoren der regionalen Wasserhaushalte und sie sind wertvolle Biotope. Seit Jahren steigt jedoch der Waldverlust kontinuierlich an. In den letzten Jahren waren Waldbrände eine wichtige Ursache dafür. Diese sind 2025 zurückgegangen. Doch ein zentraler Treiber des Waldverlusts ist dessen dauerhafte Umwandlung in landwirtschaftliche Flächen, auf denen Kaffee, Kakao, Rindfleisch oder Palmöl auch für den EU-Markt produziert werden. Bis zum Jahr 2030 hat sich die Weltgemeinschaft das Ziel gesetzt, diesen Trend zu stoppen und umzukehren. Ist nun der Umkehrtrend geschafft?  

EUDR-Anpassung der Erzeugerländer zeigt erste positive Effekte

Noch immer ist der Waldverlust hoch: elf Fußballfelder pro Minute gingen im Jahr 2025 nach Angaben des World Ressource Instituts verloren. Doch in ersten für den EU-Markt wichtigen Ländern wie Brasilien wurde der Anstieg gestoppt oder gab es sogar einen leichten Rückgang. Denn in zahlreichen Ländern hat die Vorbereitung auf die europäische Anti-Entwaldungsverordnung (EUDR), die bereits Ende 2025 hätte greifen sollen, den bestehenden Waldschutz verstärkt. Sie haben beispielsweise die Geolokalisierung, die Nachvollziehbarkeit der Produktherkunft sowie die Governance von Landrechten verbessert, so die NGO Forrest Trends (PDF).  

Regeln für einfachere Umsetzung in der EU

Die Anwendung der EUDR ist auf Ende 2026 verschoben worden, um die Umsetzbarkeit zu verbessen und um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Dafür hat die EU-Kommission am 4. Mai 2026 ein Vereinfachungspaket veröffentlicht. Der rechtliche Rahmen der EU-Verordnung selbst bleibt unverändert.

Zu den Maßnahmen gehören ein Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, ein aktualisierter Leitfaden und häufig gestellte Fragen sowie ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Produktumfang der EU-Entwaldungsverordnung. Darüber hinaus legt die Kommission den Mitgliedstaaten einen aktualisierten Durchführungsrechtsakt zum Informationssystem vor.

Wichtige Klarstellungen für Versicherer  

Eine für Versicherungsunternehmen wichtige Erleichterung im Entwurf der Delegierten Verordnung ist der Ausschluss von Marketingmaterialien wie beispielsweise Werbeflyern und der (Brief-)Korrespondenz aus dem Anwendungsbereich der EUDR. In den FAQ wird u.a. klargestellt, dass der erste nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler, der grundsätzlich zur Sammlung und Aufbewahrung der Referenznummer der Sorgfaltserklärung verpflichtet ist, nicht proaktiv nach der Referenznummer fragen muss. Soweit Versicherer mit Aktivitäten in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, beschränken sich ihre Pflichten im Wesentlichen darauf, sich im Informationssystem zu registrieren sowie bestimmte Informationen über die vor- und nachgelagerte Lieferkette zu erheben und aufzubewahren.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 1. Juni 2026 öffentlich konsultiert. Die Anwendung der EUDR selbst bleibt zeitlich unverändert und soll schrittweise ab Ende 2026 erfolgen.

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