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Nachhaltigkeit

Aufsichtsrechtliche Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken – GDV nimmt Stellung zum EIOPA-Diskussionspapier

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Autority) untersucht, ob unter Solvency II Vermögenswerte und Tätigkeiten speziell behandelt werden sollten, die vom Übergang zu einer kohlenstoffärmeren Wirtschaft oder von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel betroffen oder mit sozialen Zielen verbunden sind.

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© Getty Images/JARAMA

Als ersten Schritt dabei hatte die Aufsichtsbehörde ein Diskussionspapier zu methodischen Fragen konsultiert. In einem zweiten Schritt werden die Ergebnisse der Analysen und ggf. Handlungsempfehlungen folgen. Drei Analysebereiche stehen dabei im Fokus:

Vermögenswerte und Transitionsrisiken: Wie lassen sich Risiken messen, die sich aus dem Übergang zu einer weniger kohlenstoffintensiven Wirtschaft ergeben und potenziell auf die Kapitalanforderungen für bestimmte Aktien, Anleihen und Immobilien auswirken könnten? Der GDV versteht die Sorge der EIOPA, dass eine rein historische Perspektive nicht informativ genug für klimabezogene Risiken sein könnte. Eine zukunftsorientierte Untersuchung hat aber ebenfalls erhebliche Nachteile. Denn, wie EIOPA selbst schreibt, sind für zukunftsorientierte Untersuchungen zahlreiche Modelle und Annahmen nötig, von denen die Ergebnisse und Schlussfolgerungen dann stark abhängen. Für die Frage, wie hoch die Kapitalanforderungen nach der SCR (Solvency Capital Requirement)-Standardformel sein sollten, ist ausreichende Evidenz notwendig. Mehr oder weniger willkürlich erscheinende neue Risikofaktoren lassen sich hingegen mit dem bisherigen, datengetriebenen Ansatz der Standardformel nur schwer vereinbaren. Das sich schon heute aus der Standardformel ergebende SCR ist zudem hoch genug, um nicht nur für die explizit abgebildeten Risiken als Puffer zu dienen, sondern auch für noch unbekannte oder nicht hinreichend quantifizierbare Risiken.

Versicherungstechnisches Risiko und Anpassung an den Klimawandel: Wie lassen sich die potenziellen Auswirkungen klimabezogener Anpassungsmaßnahmen auf das versicherungstechnische Risiko und die damit verbundenen Verlustrisiken in der Schadenversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht ermitteln? EIOPA und der GDV sind sich einig, dass geeignete Maßnahmen Risiken reduzieren können: sei es durch den Versicherer (durch Serviceleistungen) oder durch die Versicherungsnehmer (z. B. durch konkrete bauliche Maßnahmen). Darüber hinaus sollten auch öffentliche klimabezogene Anpassungsmaßnahmen in die Studie der EIOPA einbezogen werden, wie z. B. Deichbau oder Retentionsflächen. EIOPA hat zudem eine sinnvolle Methodik vorgeschlagen, um mit unternehmensspezifischen Parametern das Potenzial für eine neue Kalibrierung der Nicht-Leben-SCR-Parameter für das Prämienrisiko im Standardformular zu bewerten. Für gute Ergebnisse sollte jedoch auf Größe, Qualität und Repräsentativität der Daten geachtet werden.

Soziale Risiken und Ziele: Wie können sich soziale Risiken oder die Beeinträchtigung sozialer Ziele in aufsichtsrechtlich relevante Risiken auswirken? Dabei geht es besonders um mögliche Anforderungen an Governance, Risikomanagement sowie Berichterstattung und Offenlegung. Der GDV hält derzeit allenfalls qualitative Analysen für sinnvoll. Für quantitative Analysen stehen weder hinreichend Datenquellen noch Studien zu sozialen Risiken zur Verfügung, mit denen die finanziellen Folgen geschätzt werden können.

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