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Mobilität

Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge - Übergangsregelung läuft aus

Die nach Kriegsbeginn Ende Februar gestartete freiwillige Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland läuft Ende Mai aus. Ab 1. Juni müssen Autofahrer*innen aus der Ukraine mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung nachweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

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© sykone /Getty Images

Kraftfahrzeuge benötigen auf deutschen Straßen eine  Kfz-Haftpflichtversicherung.

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der dadurch ausgelösten Flucht von Millionen Menschen in Richtung Westen übernehmen die deutschen Kfz-Versicherer die von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland mit unversicherten Autos verursachten Schäden.

Viele Flüchtende konnten sich in dieser akuten Notlage nicht um eine Haftpflichtversicherung für Deutschland kümmern. Diese ist jedoch nötig, um auf europäischen beziehungsweise deutschen Straßen fahren zu dürfen. Deshalb haben die deutschen Kfz-Versicherer mit ihrer Aktion schnell und unbürokratisch geholfen.

Inzwischen sind für ukrainische Fahrzeuge auch aus dem Ausland Grüne Karten digital erhältlich. Seit Beginn des Krieges wurden bereits über 400.000 Grüne Karten ausgegeben. Hat der Flüchtende keine Grüne Karte oder keine Grenzversicherung eines anderen Staates, bieten die deutschen Versicherer auch vor Ort eine Grenzversicherung an.

Versicherungsschutz für ausländische Fahrzeuge in Deutschland

Grundsätzlich braucht jeder, der in Deutschland mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall nicht den eigenen, sondern den Schaden eines möglichen Verkehrsopfers.

Je nachdem, aus welchem Land das Fahrzeug kommt, ist eine über das Kennzeichen nachgewiesene Versicherung, eine Grüne Karte oder der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich. Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, gilt: Die Fahrerin muss eine Grüne Karte oder eine Grenzversicherungsbescheinigung mit sich führen. Spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland muss das Fahrzeug dann auch bei einer deutschen Zulassungsbehörde zugelassen werden.

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