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Verkehrsgerichtstag (© harryfn / Getty Images)

Verkehrsgerichtstag 2026

Auf dem 64. Verkehrsgerichtstag vom 28. bis 30. Januar 2026 in Goslar diskutieren Experten über die Zukunft des Verkehrsrechts. Die Versicherungswirtschaft bringt sich dabei mit ihren Positionen zu aktuellen verkehrsrechtlichen Themen ein – von Nutzungsausfall und Kfz-Schadenregulierung über Reparaturen mit Gebrauchtteilen bis hin zu weiteren Haftungs- und Verkehrsfragen, die in den Arbeitskreisen des Verkehrsgerichtstags behandelt werden.

28.01.2026

Arbeitskreis V: Reparatur von Unfallschäden mit Gebrauchtteilen Link kopieren

Gebrauchtteile bieten Chancen für eine nachhaltigere Kfz-Reparatur und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Damit sie sich im Schadenmanagement als Standard etablieren können, sind klare technische und rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich.

Arbeitskreis IV: Schadensersatz bei unfallbedingtem Ausfall eines Fahrzeugs Link kopieren

Wie wird der Nutzungsausfall nach Verkehrsunfällen in Zeiten veränderter Mobilität fair und nachvollziehbar ausgeglichen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Arbeitskreises IV.

Arbeitskreis III: Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co. Link kopieren

Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Frage, wie Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer nachgewiesen und Unfälle vermieden werden können. Denn Ablenkung am Steuer ist gefährlich.

Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer im GDV aus 2023 zeigen: Knapp jeder vierte Befragten versendet während des Fahrens zumindest ab und an Textnachrichten oder Mails. 2016 waren es noch 14 Prozent. Obwohl sich Fahrende des Unfallrisikos bewusst sind, ist eine Zunahme erkennbar.  

Um Unfälle durch Ablenkung zu verhindern, sind mehr Kontrollen und schärfere Sanktionen erforderlich. Mit neuen Technologien wie dem Handy-Blitzer lassen sich Handyverstöße entdecken. Sie sollten bundesweit zum Einsatz kommen. Studien der Unfallforschung der Versicherer zeigen zudem, welches Strafmaß viele Fahrende abhalten würde, das Handy während der Fahrt aufzunehmen: zwei, statt bisher einem Punkt im Fahreignungs­register plus Bußgeld.

Auch Assistenzsysteme, die Fahrende bei Ablenkung unmittelbar warnen, helfen Ablenkung zu verhindern. Ihre Meldungen sollten in der Blackbox des Autos gespeichert und nach Unfällen auslesbar sein, um den Nachweis von Ablenkung am Steuer leichter führen zu können.m Fahrzeughersteller sind aufgerufen, Touchdisplays, Navigation- und Fahrzeugbedienung so intuitiv und ablenkungsarm wie möglich zu gestalten. So ist der Einsatz von gut funktionierenden Sprachsteuerungen und das Einbetten von Smartphones in fahrzeuginterne Infotainmentsysteme zu empfehlen.

Arbeitskreis VII: Mehr Verkehrssicherheit durch aussagekräftigere Unfalldaten Link kopieren

Amtliche Unfalldaten helfen, Unfallschwerpunkte, -muster und -trends bei Verkehrsunfällen zu erkennen und gezielt Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu ergreifen. Der Arbeitskreis diskutiert, ob und wie sich Unfallprävention durch detailliertere Daten erreichen lässt. 

Die Unfallforschung der Versicherer im GDV plädiert dafür, innerhalb der großen Bandbreite der „Schwerverletzten“ in der bundesweiten Verkehrsunfallstatistik künftig die lebensbedrohlich Verletzten separat zu kennzeichnen. Heute reicht die Bandbreite „Schwerverletzter“ von fast Unverletzten, die für wenige Tage zur Beo­bachtung in der Klinik verbleiben, bis hin zu Pflegefällen als Folge erlittener Polytraumata und ähnlichem. Daher wird seit Jahren gefordert, „Schwerverletzte“ in zwei Kategorien zu untertei­len, die durch einen etablierten Verletzungs­schwere-Kennwert, den sogenannten „Maximum Abbre­viated Injury Scale“ (MAIS), definiert werden. Dieser beschreibt auf einer Skala von MAIS1 bis MAIS6 den Grad der Lebensbedrohung des gesam­ten Verletzungsbildes und muss durch klini­sches Personal bestimmt werden. Schweregrade MAIS3 und höher („MAIS3+“) gelten dabei als potenziell lebens­bedroh­lich, sind aber auch mit einem erhöhten Risiko für Langzeitfolgen ver­bunden. Die erweiterte Diffe­ren­zierung „Schwerverletzter“ – in solche mit und solche ohne lebensbedrohliche Verletzungen – würde bei der Beurteil­ung der Unfallfolgen für Verletzte auch die anatomische Ver­let­zungs­schwere berück­sichtigen und helfen, weiße Flecken im Unfallgesche­hen zu identifizieren sowie gezielte Präven­tions­­arbeit zu betreiben. Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesre­gie­rung sieht in der Erfassung lebensbedrohlich Verletzter (MAIS3+) eine wichtige Maßnahme auf dem Weg zur Vision Zero und die Europä­ische Kommis­sion for­dert von ihren Mitgliedsstaaten, deren Anzahl jährlich zu berich­ten. 

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