Riester-Rente: Das Tor zur privaten Vorsorge
Die Riester-Rente war über viele Jahre ein zentraler Baustein der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Nun steht ein Umbruch bevor: Ab 1. Januar 2027 sollen Neuabschlüsse entfallen, mit dem Altersvorsorgedepot ist bereits ein Nachfolgemodell angekündigt. Für Sparerinnen und Sparer mit bestehenden Verträgen stellt sich jetzt die zentrale Frage, was das Auslaufen von Riester praktisch bedeutet.
Trotz Kritik an den Details hatte die Riester-Reform eine klare Grundidee: Die gesetzliche Rente sollte durch zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ergänzt werden. Staatliche Förderung, private Eigenbeiträge und ein breites Angebot unterschiedlicher Anbieter sollten dabei helfen, eine zusätzliche Säule für die Altersvorsorge aufzubauen.
Viele positive Aspekte
Tatsächlich kam Riester in der Spitze auf 16,6 Millionen Verträge in einem freiwilligen Vorsorgesystem – auch bei Gruppen, die in der betrieblichen Altersversorgung häufig weniger stark repräsentiert sind, etwa Frauen oder Geringverdiener. Hinzu kamen Zulagen und Steuervorteile, privatrechtlicher Eigentumsschutz sowie ein besonderer Schutz vor Pfändung und vorzeitiger Verwertung.
Auch die staatliche Förderung war aus Sicht der Befürworter ein wichtiger Hebel: Mit vergleichsweise begrenzten fiskalischen Mitteln wurden zusätzliche private Sparbeiträge mobilisiert. Würde die Förderung einfach in die gesetzliche Rentenversicherung umgelenkt, gingen diese Eigenbeiträge voraussichtlich nicht automatisch in gleicher Höhe mit.
Zudem wurde die Riester-Rente mit dem Altersvorsorgeverbesserungs- und dem Lebensversicherungsreform-Gesetz nachgeschärft – etwa durch Vorgaben zu mehr Transparenz, bessere Vergleichbarkeit und eine Begrenzung einmaliger Abschlusskosten.
Gute Idee, schwierige Umsetzung
Die Schwächen des Riester-Modells liegen demgegenüber in der praktischen Ausgestaltung. Als problematisch erwiesen sich vor allem das komplexe Förderverfahren und die teils schwer verständliche Abgrenzung, wer in welchem Umfang förderberechtigt ist. Für Sparerinnen und Sparer, Anbieter und Verwaltung entstand dadurch erheblicher Aufwand.
Darüber hinaus wurden zentrale Stellschrauben der Förderung über Jahre kaum an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Der Förderhöchstbetrag blieb starr, obwohl Einkommen und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stiegen. Dadurch verlor die Förderung für viele Versicherte an Gewicht. Ähnliches gilt für die Zulagen, die nominal in Euro festgeschrieben waren und mit der Zeit real an Wirkung einbüßten.
Besonders stark wirkte sich zudem die langjährige Niedrigzinsphase aus. Die vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie sollte Sicherheit geben, schränkte aber zugleich die Möglichkeiten ein, stärker renditeorientiert anzulegen. Aus Sicht vieler Anbieter und Fachleute wäre eine flexiblere Garantie nötig gewesen, um unterschiedliche Chance-Risiko-Profile besser abbilden zu können. Laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen haben viele Riester-Verträge über Jahrzehnte dennoch vergleichsweise gute Renditen erwirtschaftet, „vor allem die älteren mit höherem Garantiezins“. Beim sogenannten „gender pension gap“ – einem Indikator, mit dem der relative Unterschied der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen ab 65 Jahren beschrieben wird – schneide die Riester-Rente besser ab als ihre Alternativen. „Diese Seite der Geschichte wird selten erzählt – meistens geht es um die Komplexität.“
Riester wird beendet, das Altersvorsorgedepot kommt
Keine Neuabschlüsse mehr
Ab 1. Januar 2027 sind neue Riester-Verträge nicht mehr möglich. Wer heute darüber nachdenkt, „noch schnell“ einen Vertrag abzuschließen, sollte berücksichtigen: Das Produkt ist ein politisch beschlossenes Auslaufmodell, das spätestens Ende 2026 endet. Danach soll mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot ein grundlegend reformiertes Nachfolgeprodukt starten.
Bestehende Verträge laufen weiter (Bestandsschutz)
Für bereits bestehende Riester-Verträge gilt: Sie bleiben bestehen, und die staatliche Förderung läuft grundsätzlich weiter. Sparerinnen und Sparer müssen also nicht automatisch handeln.
Wechsel ist möglich – aber nicht zwingend
Mit dem Altersvorsorgedepot kommt ab 2027 ein reformiertes Produkt, das breiter aufgestellt sein soll. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, muss es aber nicht: Es hängt davon ab, wie der bestehende Vertrag ausgestaltet ist (Kosten, Garantiezins, Zulagen, Laufzeit), wie die persönlichen Lebensumstände sind (Alter, Familienstand, Einkommen, Kinderzahl) und welche Ziele jemand verfolgt (Sicherheit, Rendite, Flexibilität).
So funktioniert die (Riester-) Förderung
Riester fördert grundsätzlich Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Landwirtinnen und Landwirte sowie Soldatinnen und Soldaten. Die Logik dahinter: Wer von den Rentenreformen um die Jahrtausendwende betroffen war und dadurch perspektivisch geringere Leistungen aus der ersten Säule erwarten musste, sollte die Möglichkeit erhalten, diese Lücke über eine staatlich geförderte private Altersvorsorge teilweise auszugleichen. Im Mittelpunkt standen deshalb zunächst die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Einschnitte wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen wurden, wurden auch Beamtinnen und Beamte in den Kreis der förderberechtigten Personen einbezogen.
Das Grundprinzip: Wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt (maximal 2.100 Euro jährlich), erhält staatliche Zulagen.
- Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
- Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (für vor 2008 geborene Kinder: 185 Euro)
- Zusätzlich ist ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro möglich (je nach Steuersatz relevant)
- Ein Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich (der sogenannte Sockelbeitrag) reicht, um die vollen Zulagen zu erhalten – unabhängig vom Einkommen.
Für wen bestehende Riester-Verträge häufig gut passen
Die entscheidende Überlegung ist jetzt: Nicht, ob Riester „im Prinzip“ gut oder schlecht ist – sondern ob ein bestehender Vertrag für die eigene Situation noch vorteilhaft ist.
Geringverdienende mit Kindern
Für diese Gruppe ist die Riester-Rente weiterhin attraktiv. Wer wenig verdient, muss einen geringen Eigenbeitrag leisten – die staatlichen Zulagen machen dann einen großen Teil des Gesamtbeitrags aus. Die Förderquote kann in dieser Gruppe bis zu 90 Prozent betragen. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die den Sockelbeitrag von 60 Euro zahlt, erhält bereits 775 Euro an Zulagen (175 Euro + 300 Euro + 300 Euro).
Familien mit mehreren Kindern
Die Kinderzulage ist der stärkste Hebel des Riester-Systems. Für kinderreiche Familien summieren sich die Förderbeträge erheblich – unabhängig vom Einkommen. Auch Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld oder Teilzeitbeschäftigte können über die sogenannte mittelbare Förderung profitieren: Nicht unmittelbar anspruchsberechtigte Ehepartnerinnen und Ehepartner können einen eigenen Vertrag abschließen und erhalten die Grundzulage, sofern die Partnerin oder der Partner selbst einen Riester-Vertrag bespart.
Beamtinnen und Beamte mit hohem Steuersatz
Beamtinnen und Beamte sind zwar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, gehören aber zum förderfähigen Personenkreis der privaten Riester-Rente. Wer einen hohen persönlichen Steuersatz hat, kann über den Sonderausgabenabzug erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Der steuerliche Vorteil überwiegt in diesen Fällen oft die Zulagenförderung.
Gutverdienende ohne Kinder
Auch wer gut verdient und kinderlos ist, kann mit der Riester-Vorsorge punkten – allerdings weniger wegen der Zulagen als wegen der steuerlichen Förderung. Wie bei Beamtinnen und Beamten gilt: Wer ein hohes zu versteuerndes Einkommen hat, kann Steuern sparen. In diesen Fällen steht nicht die Grund- oder Kinderzulage im Vordergrund, sondern der mögliche Steuervorteil.
Sofern kinderlose Besserverdienende den Riester-Vertrag ausreichend besparen und die Kosten des Produkts im Verhältnis zum steuerlichen Vorteil stehen, bleibt er auch für diese Gruppe interessant. Entscheidend ist eine individuelle Prüfung: Hoher Steuersatz, regelmäßige Einzahlungen und ein kostengünstiger Vertrag sprechen eher für Riester; hohe Kosten oder geringe Eigenbeiträge eher dagegen.
Für wen lohnt sich Riester kaum?
Selbstständige
Selbstständige waren bislang grundsätzlich nicht unmittelbar förderfähig – es sei denn, sie waren über bestimmte Wege pflichtversichert. Das ändert sich erst mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027, das Selbstständige ausdrücklich mit einbezieht.
Menschen kurz vor dem Rentenalter
Wer erst spät einsteigt, hat weniger Zeit, die Fördervorteile zu akkumulieren. Zudem werden die Leistungen im Alter vollständig als sonstige Einkünfte versteuert (nachgelagerte Besteuerung) – wer im Ruhestand ein hohes Einkommen hat, kann dadurch einen Teil der Fördervorteile einbüßen.
Fazit: Jetzt geht es um den Bestandscheck
Die Riester-Rente war für Millionen ein Weg in die private Vorsorge – und bleibt für Bestandskundinnen und -kunden relevant. Die Frage ist auch weniger, ob Riester ausschließlich Erfolg oder Misserfolg war. Entscheidend ist, welche Elemente des Modells im neuen Altersvorsorgedepot erhalten bleiben — und welche Defizite künftig vermieden werden können. Heute sollte es deshalb vor allem um einen nüchternen Check gehen:
- Passt der bestehende Vertrag (Kosten, Garantien, Förderung) noch zur Lebenssituation?
- Wäre ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 sinnvoll – oder ist „weiterlaufen lassen“ die bessere Option?
Wer unsicher ist, sollte bestehende Verträge individuell prüfen – insbesondere, weil ein Wechsel je nach Ausgestaltung nicht rückgängig zu machen sein kann.