Riester-Nachfolge: Mehr Wahlfreiheit – aber kein Pflichtwechsel
Das neue Altersvorsorgesystem soll die geförderte private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker machen. Für die bestehenden Riester-Verträge gilt aber: Sie bleiben geschützt und laufen weiter. Wann ein Wechsel ins neue System sinnvoll ist.
Fast 25 Jahre nach Einführung der Riester-Rente stellt der Gesetzgeber die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu auf. Ab 2027 soll ein neues System mit Altersvorsorgedepot, flexibleren Garantien und vereinfachter Förderung starten. Für Riester-Sparer bedeutet das nicht das Ende ihrer Verträge: Bestehende Policen bleiben unberührt, die Förderung läuft weiter. Gleichwohl kann ein Wechsel sinnvoll sein – das hängt jedoch stark von der individuellen Situation ab.
Warum Riester reformiert wurde
Die Riester-Rente hat Millionen Menschen zur privaten Vorsorge gebracht; Ende 2024 gab es laut Daten des Bundesarbeitsministeriums noch knapp 15 Millionen Verträge. Vor allem für Familien und Menschen mit geringeren Einkommen war die Förderung von zentraler Bedeutung. Allerdings hat das bisherige Riester-System auch Schwachstellen. Reformbedarf entstand etwa durch:
die starre 100-Prozent-Beitragsgarantie, die sehr geringe Renditechancen mit sich bringt, da Versicherer ihr Geld risikoarm (etwa in Staatsanleihen) anlegen mussten
in Niedrigzinsphasen führten solche Anlagen real oft zu Vermögensverlusten
eine komplexe Förderlogik
einen begrenzten Kreis der Förderberechtigten
Das nun beschlossene Altersvorsorgereformgesetz wirkt diesen Schwachstellen entgegen und zielt auf eine Weiterentwicklung des Vorsorgesystems.
Mehr Wahlfreiheit für die geförderte private Altersvorsorge
Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine höhere Flexibilität und bessere Renditechancen. Kernstück der Neuerungen ist ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Das Produkt soll die Renditechancen am Kapitalmarkt verbessern – allerdings liegt hier das Risiko auch höher. Für Menschen mit einem stärkeren Sicherheitsbedürfnis soll es auch weiterhin abgestufte Garantieprodukte geben. Vorgesehen sind Angebote, bei denen das garantierte Kapital 80 oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf. Grundsätzlich soll gelten: Wer den Kapitalmarkt stärker nutzen will, kann auf Garantien verzichten oder sie reduzieren; wer Sicherheit braucht, kann weiter auf Vollabsicherung setzen.
Zudem soll die staatliche Förderung künftig einfacher und stärker an den tatsächlich eingezahlten Beiträgen ausgerichtet werden. Konkret heißt das: Für jeden gesparten Euro sieht die Reform bis zu einem Jahresbeitrag von 360 Euro einen staatlichen Zuschuss von 50 Cent vor; für darüberhinausgehende Beiträge bis 1.800 Euro sind es 25 Cent je Euro. Für Kinder ist eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr vorgesehen; der Mindesteigenbeitrag soll einheitlich 120 Euro jährlich betragen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für Riester-Sparerinnen und -Sparer besteht kein akuter Handlungsdruck. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, auch die Förderung läuft weiter. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden. Dann ist ein freiwilliger Wechsel in das neue System möglich. Ein solcher Schritt sollte jedoch gut überlegt sein – denn die Entscheidung ist unwiderruflich.
Wann könnte ein Wechsel sinnvoll sein – und wann eher nicht?
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Interessant kann das neue System vor allem für jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont sein, die mehr Kapitalmarktchancen nutzen wollen, sowie für Selbstständige, die bislang keinen Zugang zur Förderung hatten.
Zurückhaltung ist dagegen bei älteren Riester-Verträgen mit hohem Garantiezins, bei langjährig aufgebauten Ansprüchen oder kurz vor Rentenbeginn geboten. Auch Familien mit mehreren Kindern sollten genau kalkulieren und abwägen.
Generell gilt: Ein Wechsel sollte nicht vorschnell erfolgen, sondern auf Grundlage einer qualifizierten Beratung. Nicht zuletzt, weil der Übertritt unwiderruflich ist. Erste Anlaufstelle können hier etwa zugelassene Versicherungs- oder Honorarberatungen sowie Verbraucherzentralen sein. Zusätzlich sollten Sparerinnen und Sparer ihren bisherigen Anbieter einbeziehen, da dieser die konkreten Vertragsdaten, Kosten und bisher genutzten Zulagen kennt.
Vergleich Riester vs. neues System ab 2027
| Riester bisher | Neues System ab 2027 | |
Garantie | 100 Prozent Beitragsgarantie verpflichtend | 0, 80 oder 100 Prozent wählbar |
Förderung | Grundzulage 175 Euro, Kinderzulagen 185/300 Euro | Beitragsbezogene Förderung: bis zu 540 Euro Grundzulage, Kinderzulage bis 300 Euro (je Kind) |
Mindesteigenbeitrag | 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro | 120 Euro jährlich, einkommensunabhängig |
Förderberechtigte | vor allem rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte; Selbstständige eingeschränkt | Kreis wird erweitert, insbesondere auf alle Selbstständigen |
Anlage | durch Garantie sicherheitsorientiert | mehr Kapitalmarktanteil möglich |
Kosten | keine vergleichbare gesetzliche Effektivkostendeckelung | Standardprodukt mit maximal 1 Prozent Effektivkosten geplant |
Auszahlungsphase | lebenslange Rente, bis zu 30 Prozent Kapitalentnahme zu Rentenbeginn möglich | zusätzlich Auszahlpläne möglich; lebenslange Rente bleibt wichtig zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos |
Fazit: Neue Möglichkeiten sorgfältig abwägen
Die geplante Reform ist ein wichtiger Schritt, um die geförderte private Altersvorsorge flexibler, verständlicher und renditestärker zu machen. Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet zusätzliche Chancen – durch mehr Kapitalmarktnähe, wählbare Garantien und einen erweiterten Kreis der Förderberechtigten. Für bestehende Riester-Sparerinnen und -Sparer gilt aber: Nicht jeder Altvertrag ist ein Auslaufmodell. Gerade Verträge mit lang aufgebauten Ansprüchen können weiterhin wertvoll sein. Deshalb braucht es keine pauschalen Wechselaufrufe, sondern transparente Informationen und eine sorgfältige individuelle Prüfung.