Rentenkommission: Drei-Säulen-System stärken, Betriebsrente voranbringen, fairer Wettbewerb bei Riester-Nachfolge
Vor dem Bericht der Rentenkommission fordert der GDV ein Gesamtkonzept für alle drei Säulen der Altersvorsorge. Besonderen Nachholbedarf sieht der Verband bei der Betriebsrente. Mit einem standardisierten Basisprodukt und automatischer Einbeziehung will der GDV die Verbreitung erhöhen.
Am kommenden Dienstag legt die Rentenkommission ihren Bericht vor. Aus Sicht des GDV kann ein tragfähiges Alterssicherungssystem entstehen, wenn die gesetzliche Rente als Fundament gestärkt und gleichzeitig betriebliche und private Vorsorge konsequent ausgebaut werden.
„Die Kommission muss dabei alle drei Säulen betrachten – das System als Ganzes von der gesetzlichen über die betriebliche hin zur privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente bleibt und ist das Fundament, aber sie trägt langfristig nicht mehr allein das Haus. Wir brauchen die betriebliche und private Vorsorge, damit im Alter nicht nur die Basis steht und die Menschen gut ihren Lebensstandard halten können“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Betriebsrente hat ein Verbreitungsproblem
Besonderen Handlungsbedarf sieht der GDV bei der betrieblichen Altersversorgung. Sie verbindet staatliche Förderung, Arbeitgeberbeteiligung, kollektive Organisation und Kapitaldeckung direkt über den Arbeitgeber und ist damit ein zentraler Hebel für mehr zusätzliche Vorsorge in der Breite.
Zugleich ist die Verbreitung der Betriebsrente in Deutschland aus Sicht des Verbandes weiterhin zu gering. Im europäischen Vergleich verweist der GDV darauf, dass in den Niederlanden und in Dänemark fast neun von zehn Beschäftigten eine Betriebsrente hätten, in Deutschland dagegen nur fünf von zehn.
„Die Betriebsrente hat ein Verbreitungsproblem. Sie ist an sich der Hidden Champion unter den Vorsorgesystemen und damit der größte Hebel für mehr kapitalgedeckte Vorsorge in der Breite“, sagt Schumann.
Nach den Ergebnissen einer Civey-Befragung scheitert ein breiterer Ausbau aus Sicht vieler Unternehmen nicht am fehlenden Interesse der Beschäftigten, sondern vor allem an hohen Kosten, rechtlichen Unsicherheiten, komplexen gesetzlichen Vorgaben und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Zwei Drittel der befragten Unternehmen sehen politischen Handlungsbedarf; besonders häufig genannt werden mehr steuerliche Anreize und einfachere gesetzliche Regelungen.
„Das Problem ist nicht das fehlende Mitarbeiterinteresse. Die Nachfrage ist da, das System kommt nur nicht zu ihr“, so Schumann.
Standardisiertes Basisprodukt für kleine Unternehmen
Der GDV spricht sich deshalb für einfachere und breiter nutzbare Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung aus. Beschäftigte sollten nach Auffassung des Verbandes automatisch einbezogen werden können, wenn im Betrieb ein bAV-System etabliert ist; wer das nicht wolle, könne widersprechen und austreten. Gerade für kleinere Unternehmen brauche es dabei Produkte mit geringem Verwaltungsaufwand, klaren Zuständigkeiten und praktikablen digitalen Prozessen.
Als konkreten Ansatz stellte der Verband ein standardisiertes Basisprodukt insbesondere für kleine und kleinste Unternehmen vor. Es soll auf bestehenden Systemen aufsetzen, digital verwaltbar, portabel und für Arbeitgeber haftungsarm sein. Vorgesehen sind unter anderem ein einfacher Zugang, eine zentrale Clearingstelle für Beitragseinzug und Datenaustausch sowie eine lebenslange Auszahlung.
„Entscheidend ist da, dass die Arbeitgeber möglichst wenig administrativen Aufwand haben und dadurch kein finanzielles Risiko entsteht“, sagt Schumann.
Private Altersvorsorge: Reform wirkt ab 2027
Mit Blick auf die private Altersvorsorge verweist der GDV darauf, dass mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bereits wichtige Schritte eingeleitet worden seien. Ab dem 1. Januar 2027 kommen nach Darstellung des Verbandes neue Produkte und eine neue Förderung an den Markt; damit würden flexible Garantien, renditestärkere Anlageformen und mehr Wahlmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden möglich.
Der Verband sieht nun die Aufgabe der Rentenkommission darin, diese Reformen in ein schlüssiges Gesamtkonzept der Alterssicherung einzubetten und die betriebliche Altersversorgung als zweiten großen Hebel für mehr Kapitaldeckung entschlossen mitzudenken.