Bundesregierung stellt Weichen für mehr Elementarschutz
Auf dem GDV-Versicherungstag in Berlin hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein fertiges Eckpunktepapier zur Ausweitung der Elementarschadenversicherung angekündigt. Es sei „sehr detailliert und ausformuliert" und befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, bevor Länder und Verbände angehört werden. Einen Referentenentwurf stellte Hubig für das erste Quartal 2027 in Aussicht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Hubig auf dem GDV-Versicherungstag: Für Neuverträge soll künftig gelten, dass jede angebotene Wohngebäudeversicherung in einem bestimmten Umfang auch Elementargefahren abdecken muss.
Die Ministerin erinnerte an einen Sommer mit Rekordhitze, Dürre und dem größten Waldbrand in der Geschichte Nordrhein-Westfalens sowie an den fünften Jahrestag der Ahrtal-Flut. Die Klimakrise sei „keine Prognose für die Zukunft mehr". Derzeit sind bundesweit etwa 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Fortschritt zeigt sich etwa in Nordrhein-Westfalen (47 auf 65 Prozent) und Rheinland-Pfalz (37 auf 49 Prozent innerhalb von fünf Jahren), doch die Quote reiche insgesamt nicht aus.
Drei Eckpunkte für die Reform
Für Neuverträge soll künftig gelten, dass jede angebotene Wohngebäudeversicherung in einem bestimmten Umfang auch Elementargefahren abdecken muss, orientiert am heutigen Marktstandard. Bestandskunden sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Verträge zu passenden Bedingungen zu erweitern. Eine vollständige Versicherungspflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht wird es nicht geben. Der Koalitionsvertrag sieht stattdessen die Prüfung eines Opt-outs vor.
Hubig machte deutlich, dass ein einfaches „Alles oder Nichts" beim Opt-out zu kurz greife. Gerade Eigentümer in Hochrisikogebieten könnten sonst auf staatliche Nothilfe im Schadensfall spekulieren, statt sich zu versichern. Gefragt seien deshalb differenzierte Lösungen, etwa über Selbstbehalte und risikoabhängige Prämien.
Prävention als vierter Baustein
Neben Versicherungsschutz und Freiwilligkeit betonte Hubig die Bedeutung von Prävention und Klimaanpassung durch Bund und Länder. Eine Versicherung ersetze finanzielle Schäden, besser aber sei es, entstünden diese gar nicht erst. Bundesumweltminister Carsten Schneider habe hierzu bereits Vorschläge vorgelegt.
GDV sieht Reform positiv
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bewertete die vorgestellten Elemente positiv, also die Angebotspflicht für Neuverträge, die Umstellung der Bestandsverträge und Elemente der Freiwilligkeit. Im Gespräch mit Hubig fragte er nach dem Zeitplan, denn nach Vorlage des Referentenentwurfs benötige die Branche für die Bestandsumstellung eine Übergangsfrist von rund sechs Monaten. Hubig sicherte zu, den parlamentarischen Prozess so zügig wie möglich voranzutreiben, abhängig auch vom Ausgang der Länder- und Verbandsanhörung.