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Schaden & Unfall

Mehr Schutz vor Hitze und Extremwetter: Bund und Länder müssen verbindlich handeln

Bund und Länder wollen ihre Pläne gegen die Folgen des Klimawandels besser abstimmen. Der GDV begrüßt die Initiative, fordert aber gleichzeitig konkrete, verbindliche und dauerhaft finanzierte Präventionsmaßnahmen.

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© Panpan Ma / unsplash

Im Rahmen ihrer Kabinettsklausur im Schloss Neuhardenberg hat die Bundesregierung Ende August auch über den Umgang mit den Folgen der Erderwärmung beraten. „Wir müssen den Klimawandel weiter eindämmen und zugleich unser Land besser an die Folgen des Klimawandels anpassen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz. Es gehe darum, „vor allem die langfristigen Lehren aus Extremsituationen wie diesem Hitzesommer zu ziehen“.  

Hitze und starke Trockenheit prägten den Sommer 2026 in Deutschland. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) starben rund 16.300 Menschen an den Folgen der Hitze. Zudem kam es zu erheblichen Ernte- und Produktionsausfällen. Künftig will die Bundesregierung nun strukturierter mit den Auswirkungen von Extremwetterlagen und Klimaveränderungen umgehen.  

Als ersten Schritt wurde der Staatsminister für die Bund-Länder-Zusammenarbeit, Philipp Amthor, damit beauftragt, mit den Bundesländern den aktuellen Stand der Klimavorsorge zu prüfen. Hier gilt es, vor allem Bereiche zu identifizieren, wo sich die Zusammenarbeit noch stärken lässt. Darauf aufbauend soll im Dezember 2026 im Rahmen der Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Kanzleramt ein föderaler Fahrplan zur Klimavorsorge entstehen. 

Klimaanpassungsgesetz: Der Rahmen besteht bereits

Den verbindlichen rechtlichen Rahmen für Vorsorgen in der Klimakrise bildet in Deutschland das Klimaanpassungsgesetz, das im Juli 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz verpflichtet den Bund und die Länder, eigene Strategien zur Anpassung an den Klimawandel vorzulegen. Die Länder müssen zudem dafür sorgen, dass auch für Gemeinden und Kreise Klimaanpassungskonzepte erarbeitet werden.  

Darauf aufbauend konkretisiert die Deutsche Klimaanpassungsstrategie 2024 diesen gesetzlichen Rahmen durch messbare Ziele und spezifische Maßnahmen in zentralen Handlungsfeldern wie Infrastruktur, Gesundheit, Wasser und Stadtentwicklung. Die Strategie enthält insgesamt 33 Ziele und 45 Unterziele. Die meisten davon sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050. Ziel der Bundesregierung ist es nun konkret, gemeinsam mit den Ländern, zu analysieren, wie weit der Stand bei der Zielerreichung fortgeschritten ist und an welchen Stellen es eine intensivere Kooperation braucht.   

Versicherungswirtschaft begrüßt stärkere Klimavorsorge

Der GDV hält das Vorhaben der Bundesregierung grundsätzlich für sinnvoll. „Klimavorsorge darf nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Bund und Länder müssen aus guten Ansätzen jetzt verbindliche Maßnahmen machen. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, feste Fristen und eine gesicherte Finanzierung“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.  

Klimavorsorge: Wo weiter Handlungsbedarf besteht

Wichtige Bausteine der Klimavorsorge sind bereits vorhanden: Das Baurecht berücksichtigt Klimaanpassung, in Überschwemmungsgebieten gelten Baubeschränkungen, Hochwasserrisikokarten und Managementpläne werden regelmäßig fortgeschrieben und seit 2025 bündelt das Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Warn- und Risikoinformationen. Viele Regelungen greifen jedoch noch nicht bundesweit einheitlich oder bleiben aus Sicht des GDV hinter dem notwendigen Schutzniveau zurück. Gefordert sind deshalb insbesondere: 

  • strengere Vorgaben für das Bauen in Risikogebieten, 

  • eine umfassende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, 

  • ein systematisches Schadenmonitoring, 

  • eine dauerhafte Finanzierung von Präventionsmaßnahmen. 

Eine möglichst umfassende Prävention und Klimafolgenanpassung ist der Schlüssel, um sowohl Naturgefahrenschäden als auch die Risiken für die Bevölkerung gering zu halten.  

Wie die Zusammenarbeit von Politik, Kommunen und Versicherungswirtschaft in der Praxis aussehen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Das Landesbauministerium, die Stadt Köln und die Zurich Gruppe Deutschland haben das Modellprojekt Cooles Nordrhein-Westfalen gestartet. Köln will an bis zu 25 besonders hitzebelasteten Standorten – darunter Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Plätze – die Risiken untersuchen und konkrete Schutzmaßnahmen entwickeln. Dazu zählen Verschattung, Begrünung, Entsiegelung und ein besserer Umgang mit Wasser. Aus den Ergebnissen soll ein Investitionsfahrplan entstehen, der auch auf andere Kommunen übertragbar ist. 

Warum schnelles Handeln nötig ist

Extremwetterereignisse nehmen auch in Deutschland zu. Allein dieser Hitzesommer mit Temperaturrekord hat verdeutlicht, dass der Klimawandel weiter voranschreitet. Mit extremen Wetterlagen können jederzeit hohe Schäden verbunden sein. Allein die Elementarschäden in der Sachversicherung sind im Zehnjahresmittel von rund 1,4 Milliarden Euro (2000 bis 2009) auf rund 2,4 Milliarden Euro (2016 bis 2025) gestiegen.  

Folgen des Klimawandels wie Hitze, Niedrigwasser und Dürre stellen sowohl Bevölkerung als auch Wirtschaft vor große Probleme. Versicherungsschutz ist zwar unverzichtbar, kann Schäden aber nicht verhindern. Daher müssen Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung zusammengedacht und jeweils gestärkt werden. 

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