Krisenreaktionszentrum des GDV als Modell für Deutschland empfohlen
Der Wirtschaftsrat der CDU empfiehlt in seinem neuen Strategiepapier, das Krisenreaktionszentrum der Versicherungswirtschaft als Blaupause für das ganze Land zu nutzen.
Es ist 7:00 Uhr morgens. Auf den Monitoren tauchen die ersten Anomalien auf: ungewöhnliches Systemverhalten, ein Server, der nicht mehr antwortet. Wenige Minuten später verdichten sich die Zeichen auf einen Cyberangriff. Die Uhr läuft.
Was jetzt folgt, ist kein Chaos, sondern ein strukturierter Ablauf. Das betroffene Unternehmen prüft routiniert die IT-Systeme und verschafft sich einen situativen Gesamtüberblick. Erste Medien berichten. Die Verantwortlichen im Unternehmen geben ein Lagebild an das Krisenreaktionszentrum und erfüllen gleichzeitig ihre Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden. Kurz danach geht eine Cybersicherheitswarnung des BSI ein, die das Krisenreaktionszentrum an alle anderen angebundenen Versicherungsunternehmen verteilt.
Dieses Modell hat der Wirtschaftsrat der CDU in seinem neuen Strategiepapier „Cybernation – Eine Strategie für eine sichere, souveräne und prosperierende Zukunft" als ausdrückliches Positivbeispiel hervorgehoben. Das Papier mit 58 Handlungsempfehlungen und konkreten Zielmarken bis 2035 wurde auf der Konferenz „Wir bauen die Cybernation" am 23. und 24. Juni 2026 in Berlin vorgestellt.
Pionierarbeit vor dem Gesetz
Was heute als Best Practice gilt, entstand aus freiwilligem Engagement. Das brancheneigene Krisenreaktionszentrum wurde 2010 gegründet, fünf Jahre bevor das erste IT-Sicherheitsgesetz solche Strukturen für Betreiber kritischer Infrastrukturen überhaupt einforderte. Seit seiner Gründung bringt sich das Krisenreaktionszentrum aktiv in der UP KRITIS ein, dem staatlich-private Kooperationsprogramm des Bundes zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Seit nunmehr mehr als 16 Jahren ist das Krisenreaktionszentrum damit eine etablierte Austauschplattform in der Versicherungswirtschaft und mit dem BSI.
Technische Strukturen allein reichen nicht aus. Wer im echten Angriff schnell reagieren will, muss den Ablauf kennen und geübt haben. Die deutschen Versicherer führen deshalb regelmäßige, branchenweite Alarmübungen durch, in denen interne Meldeprozesse auf den Prüfstand gestellt werden.
NIS2, DORA und die nächste Stufe
Zwei europäische Regelwerke haben die Anforderungen an Cybersicherheit in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Die NIS2-Richtlinie, seit Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt, erweitert die Pflicht zu Schutzmaßnahmen und Vorfallsmeldungen auf deutlich mehr Unternehmen und Branchen als zuvor. Der Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, verpflichtet seit Januar 2025 alle EU-Finanzunternehmen, ihre digitale Widerstandsfähigkeit nachzuweisen und Sicherheitsvorfälle strukturiert zu melden.
Mit diesen Regelwerken sind wichtige Schritte in Richtung eines nationalen Sicherheitsrahmens getan. Was jetzt folgen muss, ist die Verknüpfung bereits vorhandener Meldeprozesse mit neuen, noch auszugestaltenden Anforderungen.
Eine Blaupause für Deutschland
Aus dem Beispiel der Versicherungswirtschaft leitet der Wirtschaftsrat der CDU eine klare politische Empfehlung ab. Bis 2027 sollen vergleichbare Strukturen in allen Sektoren kritischer Infrastruktur etabliert sein; ab 2028 sind jährliche, verpflichtende und sektorübergreifende Übungen sinnvoll.
Für den GDV ist die Anerkennung durch den Wirtschaftsrat Bestätigung eines langen Weges. Was 2010 als freiwillige Brancheninitiative begann, ist heute ein funktionierendes Modell, das zeigt: Cybersicherheit lässt sich organisieren. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, die Investition in gemeinsame Strukturen und das regelmäßige Üben des Ernstfalls sind keine Selbstverständlichkeiten. Sie machen aber den Unterschied. Als Blaupause für andere Sektoren steht das Krisenreaktionszentrum der Versicherungswirtschaft bereit.