EIOPA konsultiert Vorschläge zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim Vertrieb
Die EU-Kommission hat die Aufsichtsbehörden beauftragt, technische Ratschläge für eine europäische Kleinanlegerstrategie vorzulegen. Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat ihren Entwurf dieser Ratschläge Ende Januar öffentlich konsultiert.
Bei der Konsultation geht es um den Verbraucherschutz beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten.
EIOPA hat Vorschläge in fünf verschiedenen Bereichen präsentiert:
- Verbesserung der Offenlegungen gegenüber den Verbrauchern, einschließlich digitaler Offenlegungen;
- Bewertung der Risiken und Chancen, die sich durch neue digitale Werkzeuge und Vertriebskanäle ergeben;
- Bekämpfung von schädlichen Interessenkonflikten im Verkaufsprozess;
- Förderung eines kostengünstigen und effizienten Verkaufsprozesses;
- Bewertung der Auswirkungen von Komplexität auf dem Markt für Kleinanlegerprodukte.
EIOPAs Entwurf enthält keine ausformulierten Regelungsvorschläge, sondern gibt abstrakte Hinweise für das weitere Vorgehen der EU-Kommission. Er beleuchtet die Vor- und Nachteile verschiedener Handlungsoptionen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt diese ausgewogene Herangehensweise und wirbt für eine Verschlankung der Informations- und Offenlegungspflichten, für die die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme und die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten.