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Digitalisierung

Trilogeinigung zum KI-Omnibus: Wichtiger Schritt für Innovation, Korrektur bei KI-Definition nötig

Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, bewertet die Trilogeinigung zum KI-Omnibus als innovationsfördernden Schritt, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der KI-Definition.

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© Greta Hoffmann

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI-Omnibus) geeinigt. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), kommentiert:

„Für Versicherer zählt vor allem, dass KI sichere, verlässliche und bessere Services für ihre Kundinnen und Kunden ermöglicht. Die Trilogeinigung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Insbesondere die zeitliche Verschiebung der Anforderungen für Hochrisiko-KI, bei denen die EU ein besonderes Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Grundrechte sieht, ist richtig. Das gibt Unternehmen den notwendigen Vorlauf für eine ordentliche Umsetzung. Ziel muss es sein, KI zu regulieren, ohne Innovation auszubremsen.

Ein Problem bleibt aber ungelöst: Die derzeitige KI-Definition ist so breit, dass sie klassische Statistikverfahren erfasst. Versicherer arbeiten seit Jahrzehnten mit solchen bewährten mathematischen Modellen. Diese lernen nicht, passen sich nicht an und handeln nicht eigenständig – das ist Statistik, keine KI. Die Definition sollte dringend klarer gefasst werden.“

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