Statement zur EU-Verordnung kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und Entsorgung von Altfahrzeugen
Zur Annahme des Europäischen Parlaments der EU-Altfahrzeugverordnung sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV:
„Die EU-Verordnung zu Altfahrzeugen soll die Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor stärken. Dieses Ziel unterstützen wir. Fahrzeuge sollen möglichst lange genutzt, repariert und ihre Materialien wiederverwendet werden können. Gleichzeitig darf die Verordnung den Schadenprozess nach Unfällen nicht unnötig komplizierter machen. Versicherer regulieren Schäden, sie sind keine Akteure der Fahrzeugverwertung. Zusätzliche Prüf- oder Dokumentationspflichten für Versicherer wären deshalb der falsche Weg.
Stattdessen braucht es klare und rechtssichere Kriterien dafür, wann ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt. Nur so bleibt der Schadenprozess für Versicherte, Werkstätten, Sachverständige und Versicherer verlässlich und praktikabel.“