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Mobilität

Schilderwechsel bei Mofas, Mopeds und E-Scootern: Ab März gelten nur noch blaue Kennzeichen

Die Versicherungskennzeichen müssen jedes Jahr zum 1. März ausgetauscht werden. In diesem Jahr wechselt die Farbe von schwarz zu blau.

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© GDV (bearbeitet)

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2024 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. „Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün.

Bilanz: Mehr Schäden, höhere Zahlungen, viele Diebstähle von E-Scootern

Der GDV zählte im Jahr 2022 knapp 2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden rund 21.000 Haftpflichtschäden (+18%) verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 85 Millionen Euro (+24%) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt erstmals mehr als 4.000 Euro (+5%).

Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, der Großteil davon E-Scooter (4.100). Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 245 geklaut, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen.

Für welche Fahrzeuge gilt das blaue Kennzeichen? 

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0x10,1 cm: 

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. 
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h. 
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. 
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind. 
  • Motorisierte Krankenfahrstühle. 
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren. 

Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm: 

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Über die dreistellige Buchstabenkombination der Kennzeichen lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist – die entsprechende Auskunft gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch unter 0800/2502600.

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV