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Schaden & Unfall

Neue Saison: Was Fahrer von Mofas und E-Scootern jetzt wissen sollten

Zum 28. Februar endet der alte Versicherungsschutz für Mofas und E-Scooter. Ab März sind ausschließlich die neuen schwarzen Versicherungskennzeichen gültig – andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

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© GDV (bearbeitet)

Wenn die Temperaturen steigen, kehren auch mehr Mofas, Mopeds und E-Roller auf die Straße zurück. Was dabei schnell übersehen wird: Zum 28. Februar endet jedes Jahr automatisch der bisherige Versicherungsschutz für die Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. Die alten grünen Kennzeichen verlieren dann ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig durch neue schwarze Kennzeichen ersetzt werden.

Die Farbe der Versicherungskennzeichen wechselt jedes Jahr. Das hat einen praktischen Hintergrund: Sie macht für Polizei und Ordnungsbehörden auf den ersten Blick sichtbar, ob ein Fahrzeug versichert ist. „Ohne ein aktuelles Versicherungskennzeichen gibt es keinen Versicherungsschutz. Passiert dann ein Unfall macht man sich strafbar und alle anfallenden Kosten müssen selbst übernommen werden“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Schäden auf hohem Niveau: Kosten pro Unfall steigen

Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen haben im Jahr 2024 rund 25.200 Haftpflichtschäden verursacht. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten dafür insgesamt rund 123 Millionen Euro – deutlich mehr als im Vorjahr.

Treiber dieser Entwicklung sind vor allem gestiegene Reparatur- und Entschädigungskosten. Pro Schadenfall lag der durchschnittliche Aufwand bei fast 4.900 Euro (+5.5% zum Vorjahr). Ohne Versicherungsschutz können solche Beträge schnell zur existenziellen Belastung werden.

Deutlich mehr Diebstähle

Im Jahr 2024 wurden rund 12.000 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gestohlen. Besonders E-Scooter sind ins Visier der Diebe geraten. Sie werden um ein Vielfaches häufiger geklaut als Autos. Während von 10.000 E-Scootern 284 entwendet wurden, waren es bei Pkw lediglich 3.

Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr genügen eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette. Diese sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.  

Das klassische Versicherungskennzeichen (13,0 × 10,1 cm) benötigen:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds mit bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 km/h oder mit motorischer Unterstützung bis maximal 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
  • E-Roller mit Betriebserlaubnis bis 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz

Die Versicherungsplakette (6,7 × 5,5 cm) benötigen:

  • E-Scooter und Segways mit Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung 

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