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Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Diese Grafik zeigt die Entwicklung des Höchstrechnungszinses seit 1986. Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren.  

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