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Schaden & Unfall

Blitzbilanz 2022: 170 Millionen Euro Schaden durch Blitzeinschläge

Blitze können zu Beschädigungen an Häusern und technischen Geräten führen. Im Vorjahr gab es allerdings merklich weniger.

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© eugene-triguba-

Die Zahl der Blitzschäden und die entsprechenden Entschädigungsleistungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. „Insgesamt leisteten die Versicherer rund 170 Millionen Euro für 160.000 Blitz- und Überspannungsschäden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das zeigt die GDV-Blitzbilanz 2022.  

„Die Schadensumme ging im Vergleich zu 2021 um 40 Millionen Euro zurück, die Anzahl der Schäden um 50.000“, so Asmussen. Gestiegen ist hingegen der Schadendurchschnitt. Er liegt aktuell bei 1.070 Euro (2021: 990 Euro). „Der hohe Schadendurchschnitt ist auf technisch immer besser ausgestattete Gebäude und Haushalte zurückzuführen“, sagt Asmussen. Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen sowie Überspannungsschäden, beispielweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen, aber auch Schäden an der Haustechnik, wie etwa an der Heizungssteuerung oder der Heizungsanlage.  

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Größte Blitzgefahr im Juni 

Insgesamt wurden 2022 nach Angaben des Blitz-Informationsdienstes von Siemens über 240.000 sogenannte Wolke-Erde-Blitze registriert. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Statistik 1999. Die meisten davon (rund 64.000) wurden im Juni gezählt. Damit ist die Gefahr eines Blitzeinschlages in diesem Monat am größten. Im März wurden mit 49 die wenigsten Wolke-Erde-Blitze gezählt. Im langjährigen Durchschnitt (1999-2022) werden jährlich rund 670.000 Wolke-Erde-Blitze registriert.  

Blitzschäden versichern 

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen. Gedeckt sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. Mit einem äußeren und inneren technischen Blitz- und Überspannungsschutz können Schäden weitgehend verhindert werden.  

Ansprechpartner

Kathrin Jarosch (© Christian Kruppa / GDV)
Kathrin Jarosch
Sprecherin GDV