Umsetzung in deutsches Recht Link kopieren
Am 16. Februar 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den offiziellen Referentenentwurf eines Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (VRUG) veröffentlicht, mit dem Möglichkeiten zivilrechtlicher Verbandsklagen auf Abhilfe (so genannte „Sammelklagen“) eingeführt werden sollen. Mit dem Entwurf soll die EU-Verbandsklagenrichtlinie (EU 2020/1828) umgesetzt werden. Die Richtlinie lässt den EU-Mitgliedsstaaten einen weiten Spielraum bei der Umsetzung.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Form der Umsetzung der EU-Vorgaben politisch außerordentlich umstritten ist. Für die deutsche Wirtschaft ist eine ausgewogene Ausgestaltung der neuen Klagemöglichkeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Verbrauchern und Unternehmen von hoher Bedeutung.
Den vorliegenden Referentenentwurf möchten wir mit den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU diskutieren.