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Politik

IASB und EFRAG treiben Weiterentwicklung der IFRS-Rechnungslegung voran

IASB und EFRAG haben ihre Arbeits- und Forschungsprogramme für die kommenden Jahre vorgestellt. Das IASB hat zudem einen zielführenden Vorschlag zur Angleichung von IFRS 17 und IFRS 9 vorgelegt ('Vorjahreszahlen-Problematik').

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© Funtap / Getty Images

Änderungen an den Internationalen Rechnungslegungs-Standards haben Auswirkungen auf viele Geschäftsbereiche.

Das International Accounting Standards Board (IASB) führt in regelmäßigen Abständen öffentliche Konsultationen zur grundsätzlichen Ausrichtung und den Schwerpunkten seiner Standardsetzungsaktivität im Bereich der IFRS-Rechnungslegung durch. Der GDV unterstützt dieses transparente Verfahren und begrüßtdie explizite Einbindung der interessierten Fachöffentlichkeit. Die vom IASB vorgelegte Agenda für die Jahre 2022 bis 2026 umfasst 22 mögliche Projekte. Nach Ansicht des Verbandes sollte sich das IASB auf wenige Schwerpunkte konzentrieren und dabei aus Kosten-Nutzen-Perspektive der Unternehmen prorisieren.

Geeigneter Vorschlag zu Vorjahreszahlen-Problematik

Gleichzeitig sollte das IASB weiterhin dazu in der Lage sein, auf kurzfristig aufkommende Themen im Bereich der IFRS-Bilanzierung pragmatisch und zügig zu reagieren. Ein aktuelles Positivbeispiel ist der Entwurf zur Anpassung der Vorgaben in IFRS 17 Versicherungsverträge und in Bezug auf das Zusammenspiel mit IFRS 9 Finanzinstrumente zum Übergangszeitpunkt. Bislang kann die unterschiedliche Behandlung von Vorjahreszahlen in den Regelwerken zu unsachgerechten Bilanzergebnissen und erheblichem operativen Aufwand in den betroffenen Unternehmen führen. Der Vorschlag des IASB ist grundsätzlich geeignet, Anpassungsbedarf besteht allerdings noch mit Blick auf den Umfang der vorgeschlagenen Lösung. Der Verband plädiert für eine Anbindung an den Anwendungsbereich des geltenden IFRS 9-Aufschubs, wie in IFRS 4 definiert. . 

EFRAG-Programm fokussieren

Auch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), das Beratungsgremium der EU-Kommission in Rechnungslegungsfragen, hat ein Arbeitsprogramm mit zahlreichen Vorschlägen zu Forschungsvorhaben vorgelegt. Dieses sollte nach Ansicht des GDV allerdings deutlich fokussiert werden. Priorität sollten insbesondere Projekte mit Blick auf Klimarisiken und Digitalisierung bekommen, nachdem EFRAG wichtige proaktive Vorarbeiten in Bezug auf die Berichterstattung über immaterielle Güter und Krypto-Assets in der Rechnungslegung geleistet hat. Auf den EFRAG-Arbeiten kann künftig das IASB wiederum gut aufsetzen.

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