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Politik

Gesetzentwurf zum autonomen Fahren: Das Haftungssystem bleibt, die Fehlersuche wird komplexer

Nach dem Gesetzentwurf für das autonome Fahren bleibt das bewährte Haftungssystem erhalten - und die Kfz-Versicherung für die Entschädigung der Verkehrsopfer zuständig. Noch unklar sind hingegen einige Regeln für den Datenzugang. Dieser ist wichtig, um nach einem Unfall die Fehlerquelle zu finden.

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Nach einem Unfall mit einem autonomen Fahrzeug muss feststellbar sein, wer oder was den Unfall verursacht hat.

Gut und richtig ist, dass der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das bestehende und bewährte Haftungssystem auch für das autonome Fahren beibehält. Die Regeln für die Entschädigung von Unfallopfer bleiben damit einfach und klar: Wird beim Betrieb eines Autos ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters den Schaden. Das verhindert insbesondere, dass das Verkehrsopfer gerichtsfest nachweisen muss, wer oder was den Unfall letztendlich genau verursacht hat.

Trotzdem muss nach einem Unfall mit einem autonomen Fahrzeug feststellbar sein, wer oder was den Unfall verursacht hat. Heute ist das in aller Regel der Fahrer, bei Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen wird die Suche nach der Fehlerquelle komplexer: Hat der Fahrer einen Fehler gemacht? Der Halter? Der Hersteller? Ein IT-Dienstleister? Mobilfunkanbieter? Netzbetreiber? Kartenanbieter? Wer auch immer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten. Wo diese Verantwortung liegt, wird beim autonomen Fahren aber nur anhand der Fahrzeugdaten erkennbar sein. Daher muss klar und deutlich geregelt sein, welche Daten wann gespeichert werden, wie der Zugriff auf diese Daten erfolgt und dass berechtigte Dritte (auch Unfallbeteiligte und Kfz-Versicherer) Zugang zu den Daten erhalten. Die entsprechenden Regeln sind im Gesetzentwurf noch nicht klar und widerspruchsfrei formuliert. 

Sehr positiv ist der Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, in dem Gesetz nochmals niederzulegen, dass die Daten autonomer Fahrzeuge nicht den Herstellern zuzuordnen sind, sondern den Kfz-Haltern gehören. Sie tragen die Verantwortung für die Nutzung des Fahrzeugs und sollen daher auch grundsätzlich frei entscheiden können, ob und wem sie die anfallenden Daten zur Verfügung stellen. 

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