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Klima

So sind Schäden durch Naturgefahren versichert

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor lokal auftretenden Unwettern mit schweren Gewittern und Starkregen. Welche Versicherungen kommen bei Schäden auf?

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© mdesigner125/Getty images

Der Sommer bringt nicht nur Hitze und viel Sonnenschein. Dazu gehören auch schwere Unwetter mit Starkregen, die für lokale Überflutungen sorgen können.  

Naturkatastrophe ist nicht gleich Naturkatastrophe – zumindest wenn es um den Versicherungsschutz geht. Denn ob ein Hochwasser oder ein Sturm das Haus beschädigt, ist für die Frage nach der finanziellen Entschädigung sehr wohl relevant.

So leistet eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden am Haus aufkommt, im Regelfall nur bei Sturm, Blitz oder Hagel. Vor allem, wenn es sich um eine ältere Police handelt. Sie zahlt beispielsweise, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Ähnlich ist es bei der Hausratversicherung, die kaputt gegangenes Mobiliar ersetzt. Auch sie begleicht im Normalfall nur Schäden, die durch Sturm, Blitz und Hagel entstanden sind.

Elementarschadenversicherung deckt alle Risiken ab

Daneben gibt es die erweiterten Naturgefahren – auch Elementarrisiken genannt. Dazu gehören u. a. Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Wer sein Haus oder Inventar auch dagegen absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung. In neueren Policen ist der Baustein oft schon enthalten. Eigenheimbesitzer und Mieter sind dann auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Überschwemmungen zurückgehen, z. B. durch Starkregen.

Wohngebäude- und Hausratversicherung decken standardmäßig folgende Risiken ab:

  • Sturm: Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben: Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden, leistet immer die Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausratversicherung. Als Sturm gilt Wind ab Windstärke 8. Das entspricht 62 km/h.
  • Hagel: Durchschlägt ein Hagelkorn das Hausdach, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur anstandslos auf.
  • Blitzschlag: Zerstört ein Blitzschlag zum Beispiel die Elektroinstallation des Hauses, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Auch ein Feuerschaden infolge eines Blitzeinschlags ist standardmäßig mitversichert. Die Hausratversicherung springt ein, wenn angeschlossene Geräte (z. B. Fernseher) infolge eines Blitzeinschlags beschädigt werden.

Baustein "erweiterte Naturgefahren": Rund-um-Schutz gegen Naturgefahren:

  • Hochwasser: Die erweiterte Naturgefahrendeckung zur Wohngebäudeversicherung schützt Hauseigentümer vor Hochwasserschäden. Die Versicherung kommt für Reparaturen im und am Gebäude auf, bezahlt die Trockenlegung und übernimmt – falls nötig – auch die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses. 
    Zerstörte Möbel sind eine Sache für die Hausratversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz. Die Police übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.
  • Starkregen: Versichert sind mit der erweiterten Naturgefahrenversicherung auch Überschwemmungsschäden durch Starkregen. Läuft der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer beispielsweise die Kosten für das Abpumpen und die Trockenlegung. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt. Der Zusatzschutz leistet auch bei Rückstau, also wenn bei einer Überlastung der Kanalisation Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt.
  • Schneedruck: Wenn starker Schneefall sich zum Beispiel auf einem Flachdach ablagert, kann das Gewicht der Schneemassen das Dach im Extremfall zum Einsturz bringen. Gegen solche Schäden durch Schneedruck sichert ebenfalls die erweiterte Naturgefahrenversicherung ab. Geht dabei auch Inventar zu Bruch, leistet der Zusatzbaustein in der Hausrat.
  • Erdrutsch und Erdsenkung: Wenn die Erde sich bewegt, können Häuser schweren Schaden nehmen. Vom Riss in der Fassade bis zum Einsturz: Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung sind nur mit der erweiterten Naturgefahrendeckung versichert. Das Inventar ist über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung geschützt.
  • Erdbeben: Auch Deutschland ist Erdbebengebiet. Zwar sind diese Erdstöße nicht so häufig und stark wie zum Beispiel in Japan, doch trotzdem können auch diese Beben schwere strukturelle Schäden an Gebäuden verursachen. Auch dagegen schützt die erweiterte Naturgefahrenversicherung.  Sollte bei einem Erdbeben Inventar zu Bruch gehen, leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung in der Hausratversicherung.

Versicherungsschutz für Autofahrer

Etwas anders ist die Absicherung von Naturgefahren in der Kfz-Versicherung geregelt. Die Teilkaskoversicherung bietet Autofahrern Schutz vor Sturm, Hagel und Blitz sowie vor Überschwemmung. Wird das Fahrzeug beispielsweise von einer Flut mitgerissen und komplett zerstört, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert (oder bei neueren Autos je nach Vertrag sogar den Neupreis).  Mit einer Vollkaskoversicherung haben Autofahrer den Teilkasko-Schutz ebenfalls inklusive.

Ausnahmen sind jedoch Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung: Wer sein Auto gegen die eher seltenen Naturgefahren versichern möchte, braucht oft einen Extraschutz. Manche Versicherer haben diesen aber in ihren Tarifen mitversichert.

Was ist nach einem Schaden zu tun?

Informieren Sie Ihren Versicherer: Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden.

Halten Sie Schäden gering: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten möglichst weggeräumt werden.

Riskieren Sie nichts: Nichts ist so wertvoll wie Ihr Leben oder das Leben Anderer. Riskante Rettungsversuche sollten unbedingt vermieden werden, um Hab und Gut zu sichern.

Dokumentieren/ belegen Sie den Schaden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.