Wie sind gestohlenes Bargeld und Wertsachen versichert? Link kopieren
Gestohlenes Bargeld wird nach einem Einbruch von der Hausratversicherung ersetzt. Häufig gelten dafür jedoch Höchstgrenzen, die bei vielen Versicherern zwischen 1.000 bis 2.000 Euro liegen. Andere Möglichkeit: Im Versicherungsvertrag ist ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme festgelegt - zum Beispiel ein Prozent. Versicherte bekommen also nur maximal den Betrag ersetzt, der durch die Entschädigungshöchstgrenze festgelegt wurde. Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher.
Auch Wertsachen sind über die Hausratversicherung versichert. Als Wertsachen gelten unter anderem Sparbücher, Schmucksachen, Münzen, Edelsteine, Gegenstände aus Gold oder Platin und Antiquitäten. Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Derjenige, der teure Wertsachen zu Hause hat, kann diese auch versichern, indem er mit seinem Hausratversicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. Unabhängig davon sollten größere Summen Bargeld oder Karten mit höheren geladenen Geldbeträgen nicht zu Hause aufbewahrt werden.