Welche Versicherung leistet nach einem Fahrraddiebstahl? Link kopieren
Es gibt zwei Möglichkeiten, Versicherungsschutz für sein Zweirad zu bekommen:
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1. Fahrrad über Hausratversicherung geschützt
Fahrräder können über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden. Standardmäßig sind Fahrräder versichert, wenn sie bei einem Einbruch aus einem abgeschlossenen Raum (zum Beispiel Keller, Garage, etc.) geklaut werden. Wenn die Hausratversicherung zusätzlich die sogenannte Fahrradklausel beinhaltet, ist das Fahrrad auch gegen Diebstahl auf der Straße versichert. Dann kommt die Hausratversicherung für den Fahrraddiebstahl auf, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war. Von den rund 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Nach einem Diebstahl erstattet die Hausratversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Hausratversicherung legt in der der Regel die maximale Entschädigung auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates fest. Für teure Fahrräder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu erhöhen. Alternativ können Verbraucher auch eine spezielle Fahrrad-Versicherung abschließen, deren Versicherungsschutz häufig weiter gefasst ist.
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2. Versicherungsschutz über eine Fahrrad-Versicherung
Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt es sich, eine Fahrrad-Versicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung abzuschließen. Ihr Versicherungsschutz umfasst mehr Risiken, ebenso kann die Entschädigung nach einem Diebstahl höher ausfallen als in der Hausratversicherung.
Fahrrad-Versicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen. Die Entschädigungssumme dieser separaten Versicherung richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads bzw. E-Bikes. Ein weiterer Vorteil einer Fahrrad-Versicherung: Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Fahrrad-Diebstahl, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz. Diese Versicherung gilt jedoch nur für ein Rad. Wer weitere Fahrräder versichern möchte, muss dafür separate Verträge abschließen.
Beim Abschluss einer Fahrradversicherung müssen Verbraucher häufig wählen, ob sie die Erstattung im Rahmen des Neuwerts oder Zeitwerts wünschen. Wird nach einem Diebstahl der Neuwert erstattet, erhält man vom Versicherer den Betrag, den man benötigt, um sich ein gleichwertiges neues Rad kaufen zu können. Der Zeitwert beschreibt den Wert, den das Zweirad zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte. Also den Wert, für den man es heute zum Beispiel als Gebrauchtrad auf Onlineplattformen hätte verkaufen können. Durch Alter und Abnutzung ist der Zeitwert des Fahrrads geringer als der Neuwert.