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Abschied vom Verbrenner

Was ab 2035 gilt – und was noch verhandelt wird Link kopieren

Die europäische Regulierung wird häufig verkürzt als „Verbrennerverbot“ bezeichnet. Rechtlich handelt es sich jedoch um CO₂-Flottengrenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Nach dem geltenden europäischen Recht (Änderungs-Verordnung (EU) 2023/851) müssen die durchschnittlichen CO₂-Emissionen neuer Pkw-Flotten ab dem Jahr 2035 gegenüber dem Referenzjahr 2021 um 100 Prozent sinken. 

Diese strikte Vorgabe könnte jedoch aufgeweicht werden. Die EU-Kommission schlug Ende 2025 vor, das Reduktionsziel für 2035 auf 90 Prozent abzusenken und Ausgleichsmöglichkeiten vorzusehen. Damit könnten auch nach 2035 noch bestimmte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (beispielsweise Hybride, Range-Extender) zugelassen werden.  

Die Versicherungswirtschaft unterstützt den Abschied vom Verbrenner. Dass wir als Gesellschaft unsere Fahrzeuge künftig nicht mehr mit fossilen Rohstoffen antreiben, ist und bleibt angesichts der ökologischen Herausforderung des Klimawandels der richtige Weg.

 

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