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Versicherungsschutz: Hausratversicherung leistet Link kopieren

Die entstandenen Schäden nach einem Einbruchdiebstahl übernimmt die Hausratversicherung. Über die Hausratversicherung sind alle beweglichen Sachen eines Haushalts geschützt. Im Schadenfall ersetzt sie den Wiederbeschaffungspreis für die gestohlenen Gegenstände oder irreparables Inventar. Wurden Gegenstände in der Wohnung beschädigt, etwa durch Vandalismus, übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug.

Nach einem Einbruchdiebstahl müssen Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten. Anschließend bekommen sie von ihrer Hausratversicherung eine Stehlgutliste. Wer die Kaufbelege seiner Einrichtung aufbewahrt hat, ist beim Ausfüllen der Stehlgutliste im Vorteil. So kann der Schaden genau beziffert werden.