Wachstumschancengesetz weiter verbessern
Der GDV und sieben weitere Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßen die Maßnahmen für mehr Wachstum und Innovationen. Im Detail regen sie zahlreiche weitere Verbesserungen an.
Ende August hat die Bundesregierung bei ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg das Wachstumschancengesetz beschlossen. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Chancen für ein künftiges Wachstum der deutschen Wirtschaft verbessern, Investitionen und Innovationen in neue Technologien ermöglichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland stärken. Gleichzeitig soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und modernisiert sowie für mehr Steuerfairness gesorgt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vorgesehen: So sollen u. a. eine Klimaschutz-Investitionsprämie eingeführt und die Abschreibungsbedingungen verbessert werden, Verluste besser mit Gewinnen verrechnet werden können. Betriebe sollen durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen von Bürokratie entlastet werden, unerwünschte Steuergestaltungen effektiv unterbunden werden, Rechnungen künftig nur noch elektronisch übermittelt werden können.
Maßnahmen könnten nicht ausreichen
Zu dem Gesetzentwurf hat der GDV jetzt zusammen mit sieben anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Anlass ist eine öffentliche Anhörung, die der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 6. November 2023 durchführt.
In der Stellungnahme begrüßen die Verbände eine Reihe von Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, mit denen die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland tatsächlich grundsätzlich verbessert werden könnten.
Angesichts der gegenwärtig besorgniserregenden wirtschaftlichen Lage haben sie jedoch die Befürchtung, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen könnten. Zudem gebe es im Detail noch erheblichen Korrektur- und Ergänzungsbedarf. Zu kritisieren seien darüber hinaus eine Reihe von Verschärfungen, die der Gesetzentwurf auch enthalte.
Aus Sicht des GDV sollten folgende Aspekte angepasst werden:
- Arbeitgeber sollten die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Arbeitnehmer künftig bei ihrem Finanzamt abrufen dürfen. Gleiches sollte für Anbieter bezüglich der Steuer-ID ihrer Kunden gelten.
- Bei der Rentenbesteuerung sollten die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung noch in diesem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.
- Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zinshöhenschranke sollte nicht eingeführt werden.
- Verlustvorträge sollten vollumfänglich nutzbar sein und beim Verlustvortrag die Mindestgewinnbesteuerung abgeschafft werden.
- Auf die Einführung einer Mitteilungspflicht auch für innerstaatliche Steuergestaltungen sollte möglichst ganz verzichtet werden.
- Betriebsprüfer sollten ihre Laptops weiterhin auf der Höhe der Zeit gegen unbefugten Zugriff sichern müssen.
- Elektronische Rechnungen sollten nicht schon ab 2025 verpflichtend eingesetzt werden müssen, sondern erst ab 2027.
- Investmentfonds und Grundstücksunternehmen sollten in größerem Umfang als bisher in erneuerbare Energien investieren können, ohne dass es zu steuerlichen Nachteilen kommt.
- Das gegenwärtig geltende Grunderwerbsteuergesetz soll weiterhin auf Personenunternehmen angewendet werden können, auch wenn diese ab 2024 rechtlich kein Gesamthandsvermögen mehr haben. Mittelfristig solle das Grunderwerbsteuergesetz ganz grundlegend reformiert werden.
Die vollständige Stellungnahme mit einer Bewertung aller Inhalte des Gesetzentwurfes finden Sie hier zum Download.