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Regeln passgenauer machen

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA schlägt für kleinere Versicherer Ausnahmen und an bestimmte Kriterien geknüpfte Regelerleichterungen bei Solvency II vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – dem weitere folgen sollten.

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© Armbrecht / Getty Images

Die Solvency-II-Regeln müssen für Unternehmen einfacher und risikogerechter werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dringt bei der Reform von Solvency II auf eine noch stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips. „Einfachere, risikogerechte Regeln sparen nicht nur Kosten, sondern sie erhöhen auch die Effizienz der Aufsicht und schaffen damit mehr Sicherheit für Versicherungsnehmer. Es liegt daher im Interesse aller, sinnvolle Kriterien für Regelerleichterungen aufzustellen und diese künftig im Sinne des Proportionalitätsprinzips automatisch anzuwenden. Die EIOPA greift hier zu kurz“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Höherer Schwellenwert fördert Innovationen

Konkret spricht sich die EIOPA dafür aus, das Solvency-II-Regelwerk erst ab jährlichen Beitragseinnahmen von mindestens zehn Millionen Euro für Versicherer verpflichtend zu machen. Bislang liegt dieser Schwellenwert bei fünf Millionen Euro. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen diese Grenze auf nationaler Ebene auf bis zu 25 Millionen Euro anheben können.

„Einfachere, risikogerechte Regeln sparen nicht nur Kosten, sondern sie erhöhen auch die Effizienz der Aufsicht und schaffen damit mehr Sicherheit für Versicherungsnehmer.“
Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer

Höhere Schwellenwerte würden kleine, national agierende Versicherungsunternehmen unmittelbar entlasten. Die Vorschläge der EIOPA dürften zudem Start-Ups den Markteintritt erleichtern und damit Innovationen und Wettbewerb fördern.

Proportionalität weiterhin zu restriktiv

Der GDV unterstützt den Ansatz, Regelerleichterungen an konkrete Kriterien zu knüpfen und automatisch umzusetzen. Das bringt mehr Rechtssicherheit und reduziert den Aufwand für Aufsicht und Unternehmen. Die Vorschläge der EIOPA zur Umsetzung des Proportionalitäts-Prinzips greifen allerdings zu kurz, weil die Definition von Unternehmen mit schwachem Risikoprofil (sog. „Low-Risk-Undertakings“) deutlich zu restriktiv ist. So will die Aufsichtsbehörde das neue Verfahren nur auf Versicherer mit bis zu 100 Millionen Euro Beitragseinnahmen anwenden.

Damit wären kleinere und mittlere Versicherungsunternehmen in Deutschland von der automatisierten Anwendung des Proportionalitätsprinzips ausgeschlossen – auch bei hervorragender Solvenzsituation und risikoarmem Geschäftsmodell. Die Kriterien für den automatisierten Prozess müssen angepasst werden, damit das Proportionalitätsprinzip seine volle Wirkung entfalten kann.