Zur Suche
Schaden & Unfall

Schnellere Schadenregulierung: Versicherer und Vermittler einigen sich auf Mindestinformationen

Welche Angaben braucht ein Versicherer, um einen Sachschaden ohne Verzögerung zu bearbeiten? Der GDV und die Vermittlerverbände BDVM und BVK wollen die Abläufe in der Schadenregulierung gemeinsam verbessern und beschleunigen.

Lesedauer
© supersizer / Gettyimanges

Im Schadenfall zeigt sich, was eine Versicherung leistet. Versicherte erwarten schnelle Hilfe und eine möglichst einfache Abwicklung. Versicherer und Versicherungsvermittler haben deshalb ein gemeinsames Interesse daran, die Schadenregulierung so effizient und kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass alle Beteiligten von Anfang an wissen, welche Informationen für die Bearbeitung benötigt werden. Einen einheitlichen Standard für die Sachschadenmeldung gibt es in der Branche bislang aber nicht.

Der GDV, der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wollen die Abläufe deshalb vereinfachen. In einer gemeinsamen Erklärung haben sie sich darauf verständigt, unnötige Rückfragen, Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte zu reduzieren. BDVM und BVK haben die Erklärung am 27. Oktober 2026 auf der Branchenmesse DKM in Dortmund vorgestellt.

Checkliste für die Schadenmeldung

Grundlage der Initiative sind die „Mindestinformationen für verzögerungsfreie Schadenregulierung (Sachschaden)“. Die Sachversicherer im GDV haben diese unverbindliche Checkliste für Schadenmeldungen erarbeitet und mit BDVM und BVK abgestimmt. Sie zeigt, welche Angaben ein Versicherer braucht, um zügig mit der Regulierung zu beginnen: von Vertrags- und Kontaktdaten über eine genaue Schilderung des Schadens und aussagekräftige Unterlagen wie Fotos und Belege bis hin zu Informationen für die Abrechnung. Werden diese Angaben vollständig übermittelt, lassen sich Rückfragen vermeiden und Schäden schneller bearbeiten.

Nächster Schritt: digitaler Datenaustausch

Die Verständigung auf Mindestinformationen ist ein erster Schritt. Als Nächstes wollen Versicherer und Vermittler prüfen, wie sich der Austausch dieser Informationen weiter standardisieren und langfristig durchgängig digitalisieren lässt, etwa über die Standards des Brancheninstituts für Prozessoptimierung (BiPRO). Perspektivisch sollen auch weitere Dienstleister eingebunden werden, die am Schadenprozess beteiligt sind. Ziel ist ein Ablauf ohne Medienbrüche, in dem vorhandene Informationen nicht mehrfach erfasst, übertragen oder abgefragt werden müssen.

Nach oben