Neuauflage der VdS-Sicherungsrichtlinien "Haushalte"
Die Einbruchdiebstahlkriminalität (ED-Kriminalität) erfordert häufig besondere Schadenverhütungs- und Sicherungsmaßnahmen als Voraussetzung für die Übernahme von ED- und Vandalismusrisiken. Aus diesem Grund wurden diese Sicherungsrichtlinien für die ED-Versicherung entwickelt, welche sicherungstechnische Voraussetzungen zur Sicherung von Haushalten enthalten. Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ermöglicht einen angemessenen Schutz gegen Einbrecher.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Sicherungsrichtlinien für Haushalte - VdS 0691 in einer Expertengruppe komplett überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst. Die Richtlinien stellen eine Zusammenfassung der Erfahrungen der Polizei, der Hersteller und Errichter von Sicherungssystemen sowie der Sachversicherer und VdS Schadenverhütung dar und geben umfassende Hinweise zum Einbruchdiebstahlschutz.
Weitere Informationen und Einzelheiten zum Konsultationsverfahren finden Sie auf der Internetseite von VdS. Für Änderungsvorschläge und Hinweise zum Richtlinienentwurf finden Sie auf dieser Seite ein "Formular für Stellungnahmen", das Sie per E-Mail bis spätestens 29. Juli 2022 an die GDV-Geschäftsstelle senden können.