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Schaden & Unfall

Hagelgeprüfte Bauteile

Es gibt Bauteile und Materialien, die nachweislich gegen die harten Einschläge des Hagels bestehen können. Diese Baustoffe werden ausgiebig geprüft und anschließend in einer Liste veröffentlicht.

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© picturesd / Getty Images

Das Ausmaß von Hagelschäden hängt im Wesentlichen von der Größe der Hagelkörner, dem Windeinfluss und der Empfindlichkeit des getroffenen Materials ab.

Hagel ist Eis, das sich in Gewitterwolken der unteren Atmosphäre bildet. Wenn die Eiskugeln auf die Erde treffen werden sie zu gefährlichen Geschossen für Menschen, Tiere, Pflanzen und für viele Materialien und Baustoffe wie Glas, Kunststoff, Blech, Solaranlagen, Ziegel aber auch für Beton und Holz. 

Versicherungsschutz bei Hagelschäden 

Die Versicherer in Deutschland bieten vielfältigen Risikoschutz gegen Schäden durch Hagel und Sturm. Bei Wohngebäuden bietet die Wohngebäudeversicherung zum Beispiel Schutz vor finanziellen Schäden durch Hagel, Sturm und Blitzeinschlag am Gebäude samt aller fest eingebauten Gegenstände. Die Hausratversicherung schützt den gesamten Hausrat vor den Folgen dieser Naturgefahren. Bei Gewerbe- und Industriebetrieben wird ein individuelles Deckungsangebot angeboten. 

Damit es erst gar nicht zu Hagelschäden an Gebäuden und Gebäudeinhalt kommt sind Baustoffe und Bauteile entscheidend, die eine klassifizierte Hagelwiderstandsfähigkeit aufweisen. 
Unter den Links www.hagelregister.ch und www.hagelregister.at sind solche Baustoffe und Bauteile aufgelistet und nach folgenden Produktgruppen eingeordnet: 

Dach und Dachaufbauten  

  • Dachabdichtungsbahnen
  • Schindeln
  • Dünnbleche
  • Faserzementplatten und Kunststoffplatten
  • Lichtkuppeln, Lichtband
  • Verglasungen
  • Ziegel
  • Betondachsteine
  • PV-Module und Sonnenkollektoren
  • Sandwichelemente
  • Flüssigkunststoff-Abdichtung

Fassade

  • Blechprofile
  • Sandwichelemente
  • Dünnbleche
  • Faserzementplatten und Kunststoffplatten, mineralisch gebundene Platten
  • Putz auf Außenwärmedämmung (WDVS)
  • Verglasungen
  • Ziegel
  • Fensterladen
  • Naturstein, Klinker und Feinsteinzeug

Andere

  • Schwimmbadabdeckungen
  • Diverses

Die länderübergreifende Fachkommission Elementarschutz-Register (FER) erarbeitet unter der Federführung der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung (vkf) die Prüfbestimmungen für Baustoffe und Bauteile. Produkte, die nachweislich hagelwiderstandsfähig sind, werden unter den Links hagelregister.ch und hagelregister.at veröffentlicht. 

Die Prüfung der Hagelwiderstandsfähigkeit wird von anerkannten Prüfstellen in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden von einer Expertengruppe der FER mit Vertretern der Prüfstelle bewertet. Wenn die Prüfung erfolgreich war, werden die betreffenden Baustoffe oder Bauteile mit der Klassifizierung der Hagelwiderstandsfähigkeit anerkannt. Diese Anerkennung ist jedoch auf drei Jahre befristet, auch auf Grund möglicher Änderungen oder Entwicklungen von Produkten beziehungsweise Systemen. 

Die Prüfbestimmungen umfassen derzeit 35 Produkte beziehungsweise Produktgruppen und werden regelmäßig fortgeschrieben.

Der GDV ist in der FER aktiv und unterstützt die Erarbeitung und Fortschreibung der Prüfbestimmungen mit Erfahrungen aus Deutschland. Bei der Anerkennung von Produkten und Systemen ist der GDV allerdings nicht beteiligt. 


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