VSAAG: Was das neue Aufsichts- und Abwicklungsgesetz für Versicherer bedeutet
Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz beschlossen. Damit setzt Deutschland zwei große europäische Reformen um: das Review von Solvency II und die neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern.
Das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Das ist zum einen der sogenannte Solvency II-Review. Damit wird der seit 2016 geltende Aufsichtsrahmen Solvency II angepasst. Die Richtlinie ist das Ergebnis eines mehrjährigen Überprüfungsprozesses, der 2019 begann. Zum anderen wird mit dem verabschiedeten Gesetz die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) umgesetzt. Damit gibt es erstmals einen europaweit einheitlichen Rahmen dafür, wie Versicherer in einer Krise saniert oder geordnet abgewickelt werden.
Was sich durch den Solvency-II-Review ändert
Mehr Proportionalität: Das Gesetz führt die Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen ein. Versicherer, die bestimmte Schwellenwerte und Kriterien erfüllen, werden nach einem Einstufungsverfahren bei der Bafin automatisch entlastet. Sie müssen zum Beispiel interne Leitlinien seltener überprüfen, die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) und den regelmäßigen Aufsichtsbericht in größeren Abständen erstellen und können Schlüsselfunktionen leichter kombinieren. Andere Unternehmen können vergleichbare Erleichterungen beantragen, wenn ihr Risikoprofil das rechtfertigt. Eine gemäß der Solvency-II-Richtlinie mögliche Entlastung setzt der deutsche Gesetzgeber nicht um: Die Solvabilitätsübersicht müssen weiterhin auch kleine und nicht komplexe Unternehmen von einem Abschlussprüfer prüfen lassen.
Neue Berichtsstruktur: Der Solvabilitäts- und Finanzbericht wird zweigeteilt. Ein kompakter Teil richtet sich an Versicherungsnehmer, ein ausführlicherer an professionelle Marktteilnehmer wie institutionelle Investoren.
Neue Anforderungen an das Risikomanagement: Versicherer müssen künftig Liquiditätsrisikomanagementpläne erstellen und der Aufsicht vorlegen. Nachhaltigkeitsrisiken werden stärker verankert. Dazu gehören ein Plan zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und Szenarioanalysen zu den Folgen des Klimawandels.
Governance: Unternehmen legen eine Diversitätsstrategie für ihre Leitungsorgane fest. Sie überprüfen regelmäßig deren Zusammensetzung sowie die Wirksamkeit der Strategie.
Bewertung langfristiger Verpflichtungen: Die Volatilitätsanpassung wird neu gestaltet und ihre Genehmigung genauer geregelt. Für die Extrapolation der risikofreien Zinskurve gilt künftig eine neue Methode, die über einen Übergangsmechanismus schrittweise eingeführt werden kann. Das ist vor allem für Lebensversicherer mit langfristigen Garantien relevant.
Aufsichtsbefugnisse: Die Bafin kann künftig früher eingreifen, wenn sich die Solvabilität eines Unternehmens absehbar verschlechtert, also bereits bevor die vorgeschriebene Solvenzkapitalanforderung unterschritten ist.
Der GDV begrüßt, dass Deutschland die Änderungen an Solvency II zeitig und ohne weitere erhebliche nationale Verschärfungen umsetzt. Positiv ist, dass die gute Kapitalausstattung der deutschen Versicherer gewahrt bleibt. Ebenso begrüßt der GDV, dass das europäische Regelwerk erstmals standardmäßig Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Die Anforderungen dafür sind aber so eng gefasst, dass derzeit nur wenige Unternehmen davon profitieren können. Die EU sollte den Anwendungsbereich bei nächster Gelegenheit ausweiten, um kleinere Unternehmen zu entlasten.
Was sich durch die IRRD ändert
Präventive Sanierungsplanung: Versicherer und Versicherungsgruppen, die zusammen mindestens 60 Prozent des deutschen Lebens- und des Nichtlebensmarktes abdecken, müssen künftig präventive Sanierungspläne erstellen und regelmäßig aktualisieren. Darin legen sie Frühwarnindikatoren und Handlungsoptionen für Krisensituationen fest.
Abwicklungsplanung: Eine neue Abwicklungsbehörde erstellt für ausgewählte Versicherungsgruppen, die zusammen mindestens 40 Prozent des Versicherungsmarkts abdecken, Abwicklungspläne und bewertet, ob die Unternehmen im Krisenfall abwicklungsfähig sind. Diese Aufgabe übernimmt ein eigener Geschäftsbereich der Bafin. Dadurch sind für die betroffenen Gruppen erhebliche neue Berichts- und Mitwirkungspflichten zu erwarten.
Abwicklungsinstrumente: Gerät ein Versicherungsunternehmen in eine Schieflage, kann die Abwicklungsbehörde, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt, künftig in die Rechte von Anteilseignern und Gläubigern eingreifen, Versicherungsbestände übertragen oder Verbindlichkeiten herabschreiben. Dabei gilt, dass kein Gläubiger schlechter gestellt werden darf, als in einem regulären Insolvenzverfahren.
Finanzierung und Sicherungssysteme: Das Gesetz sieht die Errichtung eines neuen Abwicklungsfonds vor, der im Krisenfall spartenübergreifend gefüllt wird. Der bestehende Sicherungsfonds (Protektor) für die Lebensversicherung wird neu geregelt, unter anderem bei der Höhe möglicher Sonderbeiträge. Für die Schaden- und Unfallversicherung wird erstmals ein eigener Sicherungsfonds geschaffen.
GDV hat das Gesetzgebungsverfahren umfassend begleitet
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft ist der Solvency-II-Review eine ausgewogene Weiterentwicklung des Aufsichtsrahmens. Im Gesetzgebungsverfahren hat sich der GDV für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben eingesetzt sowie für Erleichterungen für kleinere Unternehmen.
Das VSAAG wurde am 25. September 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die neuen Regeln für Versicherer gelten ab dem 30. Januar 2027. Den Unternehmen bleiben damit gut vier Monate für die letzten Umsetzungsschritte.
Weitere Details werden auf europäischer Ebene noch durch delegierte Rechtsakte und technische Standards sowie national durch Verordnungen und Rundschreiben der BaFin festgelegt werden.