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Regulierung

Reform der Grunderwerbsteuer ist eine gute Nachricht für Versicherte

Das Bundesfinanzministerium möchte die Grunderwerbsteuer reformieren und hat dazu einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Der GDV unterstützt die Zielsetzungen des Vorhabens.

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© Getty Images/Maria Turova

Versicherer investieren auch in größerem Umfang in Immobilien.

Die deutschen Versicherer begrüßen die Bestrebungen zu einer Reform der Grunderwerbsteuer. „Versicherungsunternehmen investieren die Beitragseinnahmen der Versicherten in großem Umfang in Immobilien. Es ist daher eine gute Nachricht für Versicherer und ihre Kundinnen und Kunden, dass das Bundesfinanzministerium die Grunderwerbsteuer neu ausrichten und vereinfachen möchte“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Die Besteuerung von Anteilen an Immobiliengesellschaften – sogenannte Share Deals – ist erst 2021 neu geregelt worden. Durch ein schwer zu administrierendes Geflecht teilweise sich überlagernder Regelungen will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Immobilienportfolios nicht im Wege von Anteilsübertragungen an Immobiliengesellschaften grunderwerbsteuerfrei übertragen werden können.

Aus Sicht der Versicherer bestehen Unsicherheiten, in welchen Fällen Grunderwerbsteuer entsteht und wer diese zu zahlen hat. Hinzu kommt, dass eigentlich nicht besteuerungswürdige Sachverhalte zum Entstehen von Grunderwerbsteuer führen können, wie zum Beispiel konzerninterne Transaktionen. Investments in Immobilienvermögen werden damit mehr als nötig belastet.

Reformbedarf besteht auch deshalb, weil die Regeln an das sich ab 2024 ändernde Personengesellschaftsrecht angepasst werden müssen. Bei dieser Gelegenheit sollte die Share-Deal-Besteuerung ebenfalls grundsätzlich reformiert und rein konzerninterne Anteilstransaktionen konsequent freigestellt werden, fordert der GDV.

Es ist richtig, Steuerschlupflöcher zu schließen. Aus Sicht der Kapitalanlagen ist dabei jedoch wichtig, dass Immobilieninvestments nicht unnötig erschwert werden. „So sollten rein konzerninterne Anteilstransaktionen von der Regelung ausgenommen werden. Derartige Transaktionen dienen allein einer effizienten Verwaltung der Immobilien und nicht der Vermeidung von Grunderwerbssteuer“, so Asmussen.  

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