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Nachhaltigkeit

Studie „Wettbewerb und Nachhaltigkeit“ im Auftrag des BMWK

Nachhaltigkeitsziele und Wettbewerb miteinander zu vereinbaren ist wichtig für Versicherer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im März eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht.

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© Unsplash/Geran de Klerk

Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie bietet einen hervorragenden Überblick über die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen einer möglichen Vereinbarkeit von Nachhaltigkeitszielen mit dem Kartellrecht sowie die relevante Praxis in Europa.

Zum Beispiel haben sich in der Net-Zero Asst Owner Alliance (NZAOA) und der Net-Zero Insurance Alliance (NZIA) unter der Initiative der Vereinten Nationen führende Erst- und Rückversicherer zusammengeschlossen. In der NZAOA wollen sie im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens ihre Kapitalanlagen bis 2050 auf „Netto-Null-Treibhausgas- Emissionen“ umstellen. Die Mitglieder der NZIA wollen durch veränderte Underwriting-, Schaden- und Risikomanagementpraktiken zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen. Sie streben „Netto-Null“ in ihren Versicherungs- und Rückversicherungsportfolios an. Solche freiwilligen Initiativen zum schrittweisen Ausstieg aus der Kapitalanlage bzw. der Deckung von CO2-emittierenden Branchen brauchen noch mehr Rechtssicherheit in kartellrechtlicher Hinsicht.

In der BMWK-Studie werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Kartellrechts für mehr Nachhaltigkeit in den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsverbot sowie Fusionskontrolle vorgestellt. Inhaltlich gehen die Vorschläge über die (bisher eher restriktive) Praxis des Bundeskartellamts und der EU-Kommission hinaus. So nennt die Studie etwa die Möglichkeit, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Unternehmen Nachhaltigkeits-Kooperation ausprobieren könnten („Sustainability Sandbox“). Auch die Schaffung einer Gruppenfreistellungsverordnung für Nachhaltigkeitskooperationen wird ins Spiel gebracht.

Auch wenn die Studie ausdrücklich keine Vorschläge für die künftige Regulierung macht, bestehen gute Chancen, dass die Inhalte in die Überlegungen zur geplanten Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einfließen werden. Das BMWK hatte bereits angekündigt, Änderungen im GWB vorzuschlagen, die eine bessere Verzahnung von Kartellrecht und Nachhaltigkeitsaspekten ermöglichen.

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