Auch Versicherer haben Lieferketten: Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmer-/innen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG). Das betrifft auch Versicherer.
Versicherungsunternehmen müssen künftig Berichte über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer Lieferketten im vergangenen Geschäftsjahr vorlegen. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierfür nunmehr eine Eingabemaske veröffentlicht. Es wird die Erfüllung der Berichtspflicht erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 prüfen. In einem regelmäßig aktualisierten gemeinsamen FAQ-Katalog vom BAFA, BMAS und BMWK wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des BAFA bereits zum Start der Anwendung (also zum 1. Januar 2023 bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen erstmals unter das LkSG fällt) die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt und ein funktionsfähiger Beschwerdemechanismus eingerichtet sein muss. Um den Unternehmen die Anwendung zu erleichtern, hat das BAFA zudem verschiedene Handreichungen auf seiner Website veröffentlicht. Eine Vielzahl von Fragen für die Versicherungswirtschaft hat der Verband zudem in einem unverbindlichen FAQ-Katalog für seine Mitgliedsunternehmen aufbereitet.