Warum eine Bestandsübertragung für Versicherte kein Risiko ist
Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihren Vertragsbestand an eine andere verkauft – wie aktuell der Lebensversicherer Zurich an Viridium – ist das für Kundinnen und Kunden kein Problem. Der sogenannte „Run-Off“ bietet sogar Chancen.
Der Lebensversicherer, der die Verträge übernimmt, führt die Lebensversicherungsverträge der Kundinnen und Kunden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibt diesem Kollektiv erhalten.
Können Versicherte von einem Verkauf profitieren?
Versicherer, die Vertragsbestände übernehmen, können durch die Bündelung der Verträge auf darauf spezialisierten einheitlichen Plattformen erhebliche Kosteneinsparungen in der Verwaltung erzielen. Davon profitieren dann auch die Kundinnen und Kunden: Denn an den entstehenden Kosten-Überschüssen müssen die Kunden zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Gleichzeitig können aufwändige Servicedienstleistungen wie beispielsweise die Kundenbetreuung auch außerhalb normaler Geschäftszeiten gewährleistet bleiben.
Was passiert mit dem Kundenvermögen?
Das gesamte Kundenvermögen eines Bestandes bleibt den betroffenen Verträgen erhalten. Es wird inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven zusammen mit den Verträgen an die übernehmende Gesellschaft übertragen. Die BaFin stellt sicher, dass der Übernehmer über ausreichend Kapital verfügt, um alle vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Gegebenenfalls kann die Aufsicht verlangen, dass Übernehmer zusätzliches Kapital bereitstellen.
Wie ist sichergestellt, dass Kundeninteressen gewahrt bleiben?
Die Versicherungsaufsicht prüft jede Bestandsübertragung vorab. Sie genehmigt eine Übertragung nur dann, wenn diese die Kunden nicht benachteiligt. Unternehmen bzw. Investoren, die einen Versicherungsbestand übernehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Kapital zur Finanzierung aller bestehenden und künftig entstehenden Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden verfügen. Außerdem müssen sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen und darlegen, welche Geschäftsziele sie mit der Bestandsübernahme verfolgen.