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Rente & Vorsorge

Warum eine Bestandsübertragung für Versicherte kein Risiko ist

Wenn eine Versicherungsgesellschaft ihren Vertragsbestand an eine andere verkauft – wie aktuell der Lebensversicherer Zurich an Viridium – ist das für Kundinnen und Kunden kein Problem. Der sogenannte „Run-Off“ bietet sogar Chancen.

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© gettyimages

Trotz aller Unkenrufe: Versicherungskunden erhalten auch bei einer Bestandsübertragung  alle garantierten Leistungen, insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen.

Der Lebensversicherer, der die Verträge übernimmt, führt die Lebensversicherungsverträge der Kundinnen und Kunden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bis zum Ende der Laufzeit fort. Die Versicherten erhalten auch zukünftig alle garantierten Leistungen, also insbesondere die garantierten Kapital- und Rentenzahlungen. Darüber hinaus werden Kunden unverändert an den anfallenden Überschüssen beteiligt. Dies ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sämtliches Vermögen inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven, das mit den Prämienzahlungen des Versichertenkollektivs geschaffen wurde, bleibt diesem Kollektiv erhalten.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV (© Laurence Chaperon / GDV)
Ein Bestandsverkauf – der streng von der BaFin überwacht wird – kann Vorteile für alle Beteiligten haben. Eine spezialisierte Plattform kann Synergien nutzen, wenn mehrere kleine Bestände zu einem großen zusammengeführt werden. Abgebende Unternehmen erhalten mehr Spielraum für ihren künftige Auftritt am Markt. Und die Kundinnen und Kunden können von niedrigeren Kosten profitieren.In jedem Fall gilt: Die Lebensversicherer stehen zu ihren Verpflichtungen. Die geschlossenen Verträge werden erfüllt. Die garantierten Leistungen werden erbracht.
Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer

Können Versicherte von einem Verkauf profitieren?

Versicherer, die Vertragsbestände übernehmen, können durch die Bündelung der Verträge auf darauf spezialisierten einheitlichen Plattformen erhebliche Kosteneinsparungen in der Verwaltung erzielen. Davon profitieren dann auch die Kundinnen und Kunden: Denn an den entstehenden Kosten-Überschüssen müssen die Kunden zu mindestens 50 Prozent beteiligt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Gleichzeitig können aufwändige Servicedienstleistungen wie beispielsweise die Kundenbetreuung auch außerhalb normaler Geschäftszeiten gewährleistet bleiben.

Was passiert mit dem Kundenvermögen?

Das gesamte Kundenvermögen eines Bestandes bleibt den betroffenen Verträgen erhalten. Es wird inklusive der zugehörigen Bewertungsreserven zusammen mit den Verträgen an die übernehmende Gesellschaft übertragen. Die BaFin stellt sicher, dass der Übernehmer über ausreichend Kapital verfügt, um alle vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Gegebenenfalls kann die Aufsicht verlangen, dass Übernehmer zusätzliches Kapital bereitstellen.

Wie ist sichergestellt, dass Kundeninteressen gewahrt bleiben?

Die Versicherungsaufsicht prüft jede Bestandsübertragung vorab. Sie genehmigt eine Übertragung nur dann, wenn diese die Kunden nicht benachteiligt. Unternehmen bzw. Investoren, die einen Versicherungsbestand übernehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie über ausreichend Kapital zur Finanzierung aller bestehenden und künftig entstehenden Leistungsverpflichtungen gegenüber den Kunden verfügen. Außerdem müssen sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen und darlegen, welche Geschäftsziele sie mit der Bestandsübernahme verfolgen.