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Schaden & Unfall

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Reisen, Versicherungen – fast alles kann man heute online kaufen. Immer mehr Verbraucher wollen im Netz auch ihre Ansprüche durchsetzen. Der Markt für sogenannte Legal Techs wächst. Recht wird zur digitalen Ware.

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© Peter Steffen / dpa / picture-alliance

Alle gegen einen: Der VW-Dieselskandal könnte Rechtsgeschichte schreiben. Das Onlineportal Myright hat ein Sammelklage angestrengt. 

Allein gegen einen Weltkonzern. Das muss man sich erst mal trauen. Und vor allem: Man muss es sich leisten können. Der Dieselskandal hat viele VW-Kunden eine Menge Geld gekostet: Ihre Autos haben rasant an Wert verloren. Wer bringt da noch den Mut auf und geht ein noch viel größeres finanzielles Risiko ein − und wagt es, gegen VW vor Gericht zu ziehen? Doch was für die einen ein Desaster ist, ist für andere ein lukratives Geschäftsmodell. Zum Beispiel für das Start-up Myright. Die drei Gründer haben online eine „Sammelklage“ gegen Volkswagen initiiert. Bis Ende 2017 hatten sich rund 15.000 betroffene Dieselfahrer angeschlossen, seither kämpft sich Myright für sie durch die Instanzen. Der Clou: Die Kunden tragen kein Kostenrisiko. Das liegt allein bei Myright. Dafür bekommt das Unternehmen einen Anteil an der Schadenersatzzahlung, falls es den Prozess gewinnt.

Vom teuren Einzelfall zur günstigen Dienstleistung

Ein Modell, das derzeit Schule macht. Auf dem Rechtsmarkt gibt es immer mehr Start-ups, die im Internet ein Geschäftsfeld entdeckt haben. Die das Recht nicht länger konventionellen Anwaltskanzleien überlassen wollen, sondern eigene, digitale Angebote entwickeln. Der Bedarf ist offensichtlich da: Recht war schon immer etwas, das man sich leisten können musste. Es durchzusetzen, kostet oft mehr, als es finanziell einbringt. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, bekommt das schmerzhaft zu spüren, wenn er das erste Mal aufgebracht mit einem Bußgeldbescheid oder der Forderung des Vermieters zu einem Rechtsanwalt geht. Auch wenn ein Streitfall nicht vor Gericht landet, fallen über die Anwaltsgebühren bereits Kosten an. Es gibt aber auch Streitfälle, die nicht so komplex und einzigartig sind, dass man dafür die persönliche Betreuung eines teuren Anwalts bräuchte. Oder das kostspielige Gutachten, das dieser für den Einzelfall bestellt. Manche Fälle wiederholen sich so häufig, dass sie leicht zu standardisieren sind. Seit Langem mehren sich die Forderungen, endlich Verfahren zu entwickeln, die solche Fälle bündeln und so für den Einzelnen bezahlbar machen. Union und SPD haben die Einführung einer sogenannten Musterfeststellungsklage in ihren neuen Koalitionsvertrag geschrieben.

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Flugfrust: Anbieter wie Flightright.de oder Flugrecht.de klagen für verspätete Flüge Entschädigungen ein – gegen Provision.

Wird sie eingeführt, könnten Verbraucherverbände einen Einzelfall musterhaft durchklagen, alle anderen Betroffenen bräuchten sich nur noch auf dieses Urteil zu berufen, ohne selbst den Weg durch die Instanzen gehen zu müssen. Auch Dienstleister wie Myright bündeln gleich gelagerte Ansprüche und organisieren sie online als Dienstleistung.

Diese sogenannten Legal Techs ermöglichen es Kunden, bequem von zu Hause aus Schadenersatz bei Flugverspätungen einzuklagen, ihren Strafzettel anzufechten oder eine Rechtsberatung einzuholen. Dabei sind die Geschäftsmodelle durchaus unterschiedlich: Portale für Fluggastrechte oder auch Myright konzentrieren sich auf einen speziellen Streitfall, treiben Forderungen für Hunderte Verbraucher parallel ein und kassieren im Erfolgsfall eine Provision. Andere bieten Dienstleistungen zum Festpreis an, wie das Start-up Mineko. Auf der Plattform können Mieter für eine Pauschale von 39 Euro ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Rechtsschutzversicherer werden zu Lotsen

Und schließlich firmieren unter der Bezeichnung Legal Tech auch Portale, die eher Akquiseplattformen für Anwälte sind als eigenständige Anbieter. Diese rechnen ihre Leistung ganz normal über Gebühren und die Rechtsschutzversicherung der Mandanten ab.

Gemeinsam ist allen Konzepten, dass sie das Internet nutzen, um Abläufe zu vereinheitlichen, zu beschleunigen und dadurch zu verbilligen. Die Rechtsdienstleistung wird zum digitalen Massenprodukt wie Software, Urlaubsreisen oder Versicherungspolicen.

„Die Hürde, einen persönlichen Termin in einer Anwaltskanzlei zu machen, ist sehr hoch“, sagt Erik Münnich, Sprecher von Advocado. Das Start-up entstand 2014 in Greifswald und fungiert als Vermittler zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Auf dem Portal können Ratsuchende kostenlos ihren Fall schildern und innerhalb von zwei Stunden die Ersteinschätzung eines Rechtsan- waltes lesen. Will der Mandant diesen beauftragen, bekommt er – natürlich online – ein Festpreisangebot. „Das Ganze läuft schnell, billig und außerhalb von Kanzleiöffnungszeiten“, sagt Münnich. Warum, fragt er, sollte man zum Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke gehen, wenn man übers Internet einen Fachanwalt für jede Rechtsfrage bekommen kann?

„Die Erfolgsquote von Algorithmen wird statistisch gesehen höher sein als die von Rechtsanwälten“
Jan Ginhold, Gründer von Geblitzt.de

Schnell, billig, unkompliziert: So wie Menschen Online-Shopping betreiben, wollen sie auch ihre rechtlichen Probleme lösen. Das haben auch die Rechtsschutzversicherer erkannt und betreiben inzwischen eigene Legal Techs oder kooperieren mit ihnen. So hat die DEVK das Portal Klugo.de gestartet, auf dem sich Verbraucher kostenlos beraten lassen, Musterformulare für ein Arbeitszeugnis herunterladen oder die Steuer auf eine Abfindung berechnen lassen können. Vor allem aber bietet Klugo.de eine kostenlose Rechtsberatung – für alle Verbraucher, nicht nur für die eigenen Kunden. „Es gibt einen Riesenbedarf dafür“, sagt Tarja Radler, Vorstand der DEVK und Geschäftsführerin von Klugo.de.

Gestartet ist die Seite im August 2017, bis Ende des Jahres hatten sich bereits mehr als 11.000 Nutzer von einem der Klugo-Anwälte beraten lassen. Und das soll erst der Anfang sein. „Wir möchten die erste Adresse und Anlaufstelle für alle Fragen und Themen rund ums Recht werden“, sagt Radler. Dass das Angebot zunächst ein Zuschussgeschäft ist, nimmt die DEVK in Kauf. „Wenn man einen guten Service bietet, ist man im Fall der Fälle die erste Anlaufstation“, sagt Radler. Und Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutz des GDV, ergänzt: „Die Rechtsschutzversicherer werden zunehmend zum Lotsen im Recht.“

Legal Techs sind Hilfe und Gefahr zugleich

Natürlich sind Legal Techs für die Versicherer auch eine Gefahr. Vor allem die Portale, die Anwälte für die Akquise bundesweiter Mandate nutzen. Diese bringen in großem Umfang Fälle vor Gericht, die dort wegen des geringen Streitwerts sonst kaum gelandet wären. So macht es Geblitzt.de: Dort können Autofahrer günstig Bußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße prüfen lassen. Die massenhafte Auswertung vergleichbarer Daten erfolgt automatisiert, der Aufwand ist minimal – außer für die Versicherer. Denn die Anwälte, die Mandate über Geblitzt.de bekommen, rechnen ihre Leistung über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten ab. Für 80 Euro Bußgeld fallen da schnell mal 800 Euro Verfahrenskosten an, weiß Lämmrich.  „Rechtsdienstleistungen werden hier industrialisiert und skaliert“, merkt er an.

Andererseits profitieren die Versicherer auch von den preisgünstigen Leistungen der Online-Juristen. So kooperieren die DEVK und die ARAG Rechtsschutzversicherung mit Mineko. Hat ein Versicherungskunde ein Problem mit der Abrechnung seiner Mietnebenkosten, vermitteln die Versicherer ihn an das Legal Tech und übernehmen den Festpreis von 39 Euro. Das ist allemal billiger, als wenn der Versicherte mit dem Schreiben des Vermieters zum Rechtsanwalt geht.

„Die Leute suchen immer mehr nach solchen Dienstleistungen“, sagt Mineko-Geschäftsführer Eric Grieben. Er prophezeit, dass sich der Rechtsmarkt dadurch in den kommenden Jahren gravierend verändern wird. Vorbild für die Entwicklung seien die USA. Dort hätten Risikokapitalgeber Legal Techs längst als attraktive Investments erkannt.

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Klagen kistenweise: Der Sammelklage des Onlineportals Myright gegen VW haben sich rund 15.000 Betroffene angeschlossen.

Aber leidet nicht die Qualität, wenn studierte Juristen zumindest teilweise durch Algorithmen ersetzt werden? Im Gegenteil, behauptet Jan Ginhold, Gründer und Geschäftsführer von Geblitzt.de. „Die ist sogar besser. Durch die Spezialisierung können wir in großem Maße Daten analysieren und ganz andere Rückschlüsse daraus ziehen, als Rechtsanwälte das jemals könnten.“ Zwischen 10.000 und 12.000 Fälle bearbeitet das Start-up inzwischen – pro Monat. Ginhold ist sich sicher, dass die Zahlen weiterhin steil nach oben gehen werden. „Unsere Erfolgsquote“, prophezeit er, „wird statistisch gesehen auf Dauer höher sein als die von Rechtsanwälten.“

Das Bundesjustizministerium will die kollektive Rechtsdurchsetzung allerdings nicht allein findigen Start-up- Gründern überlassen. Eine Sammelklage wie in den USA wird es hierzulande zwar nicht geben – sie würde kaum ins deutsche Rechtssystem passen. Doch die Musterfeststellungsklage wird wohl kommen. Minister Heiko Maas hatte schon in der vergangenen Legislaturperiode einen entsprechen- den Entwurf erarbeiten lassen. Bislang gibt es dieses Verfahren nur im Kapitalmarktrecht − eingeführt als Tausende enttäuschter Telekom-Aktionäre ihr Geld zurück wollten. Nun soll es auf andere Rechtsfelder ausgeweitet werden.

Für die Versicherungswirtschaft ist die konkrete Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage wichtig. Auswüchse wie in den USA seien zu verhindern. „Wir müssen aufpassen, dass der Kreis der klageberechtigten Verbände genau definiert wird“, warnt GDV-Rechtsschutzexperte Lämmrich. „Damit die Musterfeststellungsklage nicht ebenfalls zum Geschäftsfeld findiger Rechtsanwälte wird.“

Was die Online-Anwälte bieten

Digitale Dienstleister
Legal Techs bieten Online-Rechtsdienstleistungen oder Verfahren für einzelne Massenschadenereignisse. Es gibt mehrere Modelle, die unterschiedlich funktionieren.

Abtretungsmodell
Ein Dienstleister wie Flightright oder Myright lässt sich einen Rechtsanspruch – etwa gegen Lufthansa oder VW – abtreten und setzt ihn für den Kunden durch. Im Erfolgsfall bekommt der Anbieter eine Provision, in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent.

Gebührenmodell
Bei geringem Streitwert, etwa dem Anfechten eines Bußgeldbescheids, rechnen viele Legal Techs nach der Gebührenordnung der Rechtsanwälte ab. Das Verfahren ist daher nicht günstiger als der Gang in die nächstgelegene Kanzlei.

Festpreismodell
Dieses Verfahren wird häufig angeboten, wenn es um das Erbringen einer Dienstleistung geht: Rechtsberatung, Nebenkostenprüfung, Erstellen eines Schriftsatzes gegen eine pauschale Gebühr. Der Anbieter kann seine Kosten im Vorfeld gut einschätzen, der Verbraucher erhält eine Preisgarantie und erlebt keine bösen Überraschungen.

Text: Elke Spanner

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