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Versicherungsunternehmen nach Rechtsform

Der deutsche Versicherungsmarkt ist traditionell durch eine große Vielfalt der Anbieter charakterisiert. Die drei historischen Wurzeln des Versicherungsgeschäfts – Selbsthilfeeinrichtungen, staatliche Initiativen und erwerbswirtschaftliche Versicherung – spiegeln sich auch heute noch in dem Nebeneinander von Aktiengesellschafts-Konzernen, VVaG-Gruppen und öffentlichen Versicherungsgruppen wider.

Betrachtet man die Rechtsformen der Einzel-Versicherer, so scheint die AG (einschließlich ihrer europäischen Ausprägung der SE) mit einem Beitragsanteil von gut 80 % die dominierende Rechtsform in der Versicherungswirtschaft zu sein. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass auch genossenschaftliche und öffentliche Gruppen aufgrund der höheren Flexibilität und Praktikabilität in starkem Maße die Rechtsform der AG für Tochterunternehmen nutzen. Ordnet man die einzelnen Versicherer in einer ökonomischen Betrachtung gemäß ihrer Gruppenzugehörigkeit bzw. des ökonomischen Charakters des Eigentümers den Rechtsformen zu, bilden alle drei Formen weiterhin starke Säulen des deutschen Versicherungsmarkts.

Diese Tabelle stammt aus der Broschüre „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft“ (ehemals „Statistisches Taschenbuch“). Mit der Broschüre veröffentlicht der GDV jedes Jahr die relevanten Daten aus sämtlichen Sparten der deutschen Versicherer.

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