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Ausländische Erstversicherer mit Niederlassung oder freiem Dienstleistungsgeschäft in Deutschland

Versicherungsgruppen aus anderen Ländern sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht nur mit deutschen Tochterunternehmen unter Aufsicht der BaFin tätig (vgl. Tabelle 18). Im Rahmen des Europäischen Versicherungsbinnenmarkts kann jeder Versicherer, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eine Lizenz erlangt hat, auch ohne erneute Zulassung mit diesem „Europäischen Pass“ unter der Finanzaufsicht des Heimatlands in allen EWR-Ländern tätig sein (sog. „Passporting-Geschäft“).

Dafür gibt es zwei Wege: 1. über eine rechtliche unselbständige Niederlassung im jeweiligen Tätigkeitsland („Niederlassungsgeschäft“). 2. im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs von einem anderen EWR-Staat aus („Dienstleistungsgeschäft“).

Versicherer aus Nicht-EWR-Ländern können ebenfalls eine deutsche Niederlassung errichten. Hierfür ist jedoch eine Zulassung der BaFin erforderlich, die die Drittland-Niederlassungen auch beaufsichtigt.

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der ausländischen Versicherer, die im Niederlassungs- oder freien Dienstleistungsgeschäft in Deutschland tätig sind.

In den letzten Jahren hat der Brexit, mit dem Großbritannien aus dem europäischen Versicherungsbinnenmarkt ausgeschieden ist, zu einem Rückgang der Anzahl der auf diesen Wegen in Deutschland tätigen Versicherern beigetragen.

Der EWR umfasst die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Diese Tabelle stammt aus der Broschüre „Statistiken zur deutschen Versicherungswirtschaft“ (ehemals „Statistisches Taschenbuch“). Mit der Broschüre veröffentlicht der GDV jedes Jahr die relevanten Daten aus sämtlichen Sparten der deutschen Versicherer.

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