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Datenservice zum Naturgefahrenreport

Glossar

Glossar zum Datenservice zum Naturgefahrenreport.

Wie Schäden erfasst werden, findet sich hier

  • Abschätzung der Starkregenschäden

    Bei der Abschätzung der Starkregenschäden wird auf folgende Annahmen zurückgegriffen:

    • Jeder Schaden Wohngebäude „Weitere Naturgefahren (Elementar)“ in ZÜRS-Zone 1 im Sommer ist ein „Starkregenschaden“, wenn nicht der Schadenschlüssel dagegen spricht. Allerdings gibt es im Sommer nur wenige solche „anderen Schadenschlüssel“: Die relevanteste weitere Ursache im Beobachtungszeitraum war Schneedruck, der nicht im Sommerhalbjahr vorkommt. Die wenigen, moderaten Erdbebenereignisse waren im Winterhalbjahr. Weitere Ursachen wie Erdsenkung oder Erdfall sind Einzelfälle.
    • Es werden die Verträge Wohngebäude „Weitere Naturgefahren (Elementar)“ in ZÜRS-Zone 1 dagegen gespielt (ab 2010 wie die Schäden direkt mit ZÜRS Geo angereichert; vor 2010 Anteile zurückgeschrieben).
    • Um die Gesamtanzahl abschätzen zu können, wird unterstellt, dass die Kennzahlen Schadenhäufigkeit, Schadendurchschnitt und Schadenbedarf (Schadenaufwand / Zahl der Verträge) „1:1“ auf die übrigen ZÜRS-Zonen bzw. Verträge ohne bekannte ZÜRS-Zonen übertragen werden können.

    Werte können aufgrund der Berechnung mit ZÜRS-Zone 1 beim Schadensatz und bei der Schadenhäufigkeit leicht höher ausfallen als bei Wohngebäudeversicherung – weitere Naturgefahren (Elementar).

    Beim Schadendurchschnitt können die Werte höher ausfallen, da bei weitere Naturgefahren (Elementar) u. a. auch Schneedruckschäden enthalten sind, die einen niedrigeren Schadendurchschnitt haben. Dies betrifft vor allem 2010 und 2011.

  • Blitzschlag

    Laut Musterbedingungen der Verbundenen Gebäudeversicherung (VGB 2022) der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.

  • Blitz/Überspannung

    Laut Musterbedingungen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können durch Blitze oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität verursachte Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten zusätzlich versichert werden.

  • Erdbeben

    Laut VGB 2022 eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.

  • Erdrutsch

    Laut VGB 2022 ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.

  • Erdsenkung

    Laut VGB 2022 eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

  • Erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementar)

    Laut VGB 2022 zählen zu den weiteren Elementargefahren:

    • Überschwemmung (durch Ausuferung und Witterungsniederschläge)
    • Rückstau
    • Erdbeben
    • Erdsenkung
    • Erdrutsch
    • Schneedruck
    • Lawinen
    • Vulkanausbruch

    Die Elementarschadenversicherung kann zusätzlich zur Hausrat- und zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Immer mehr Versicherer bieten inzwischen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inklusive der Elementarschadenversicherung an.

  • Fahrzeugteilversicherung

    Auch Teilkasko genannt. Sie deckt insbesondere Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild sowie Glasbruch beispielsweise infolge von Steinschlag. Meist wird ein Selbstbehalt vereinbart. 

  • Fahrzeugvollversicherung

    Auch Vollkasko genannt. Sie bezahlt über den Leistungsumfang der Fahrzeugteilversicherung hinaus Schäden durch Vandalismus und durch selbstverschuldete Unfälle. Für unfallfreies Fahren werden Schadenfreiheitsrabatte eingeräumt. Der Beitrag kann durch Selbstbehalte in verschiedener Höhe gesenkt werden.

  • Hagel in der Sachversicherung

    Laut VGB 2022 ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 

  • Hausratversicherung

    Sichert den kompletten Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten ab. Sie kommt für Schäden durch Feuer,  Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag und Hagel sowie Einbruchdiebstahl/Vandalismus auf. Zunehmend werden in der Hausratversicherung auch weitere Naturgefahren (Elementar) gedeckt.

  • Hochwasser

    Siehe Überschwemmung.

  • Kumulereignis

    Für die Kfz-Versicherung wird folgende Definition verwendet:

    Für Sturm/Hagel/Blitz liegt ein deutschlandweites Kumulereignis vor, wenn sich an einem Tag mindestens so viele Schäden ereignet haben wie sonst nur in einem Zeitraum von 14 Tagen. Dies entspricht einer Schadenhäufigkeit von 0,2 ‰ an einem Tag. Es werden also zum Beispiel deutschlandweit mindestens 2 von 1.000 ganzjährig kaskoversicherten Fahrzeugen an einem Tag beschädigt.

    Für Überschwemmung liegt ein deutschlandweites Kumulereignis vor, wenn sich an einem Tag mindestens so viele Schäden ereignet haben wie sonst nur in einem ganzen Jahr. Dies entspricht einer Schadenhäufigkeit von 0,1 ‰ an einem Tag. Es werden also zum Beispiel deutschlandweit mindestens 1 von 1.000 ganzjährig kaskoversicherten Fahrzeugen an einem Tag beschädigt. Da der langjährige Schadendurchschnitt von Überschwemmungs-Ereignissen in etwa doppelt so hoch ist wie für Sturm/Hagel/Blitz, ist der Mindestschadenaufwand für ein Kumulereignis für beide Schadenarten in etwa gleich.

    Für die Sachversicherung wird folgende Definition verwendet:

    Für Sturm/Hagel: Ein Tag wird als deutschlandweit auffällig bezeichnet, wenn die deutschlandweite Schadenhäufigkeit für die  Gebäudeversicherung eines Tages größer als 0,15 Prozent ist. In diesen Fällen ist die deutschlandweite Schadenhäufigkeit eines Tages größer als das 7-fache der Schadenhäufigkeit eines durchschnittlichen Tages. An einem Tag ereignen sich so viele Schäden wie sonst nur durchschnittlich in einer Zeitspanne von einer Woche.

    Für weitere Naturgefahren (Elementar): Ein Tag wird als deutschlandweit auffällig bezeichnet, wenn die deutschlandweite Schadenhäufigkeit für die Gebäudeversicherung eines Tages größer als 0,04 Prozent ist. In diesen Fällen ist die deutschlandweite Schadenhäufigkeit eines Tages größer als das 30fache der Schadenhäufigkeit eines durchschnittlichen Tages. An einem Tag ereignen sich so viele Schäden wie sonst nur durchschnittlich in einer Zeitspanne von einem Monat. Als auffällig werden alle einzelnen Tage betrachtet, deren deutschlandweite Schadenhäufigkeit direkt das obige Schadenhäufigkeitskriterium erfüllt. Wenn dieses Schadenhäufigkeitskriterium nicht schon direkt erfüllt ist, gelten zusätzlich alle sieben aufeinanderfolgenden Tage als auffällig, bei denen die Summe der deutschlandweiten Schadenhäufigkeit des jeweiligen Tages und der nächsten sechs Tage das obige Schadenhäufigkeitskriterium erfüllen. Damit können auch länger anhaltende Hochwasserereignisse erfasst werden.

    Mit dem gemeldeten Versicherungsort kann die regionale Verteilung der einzelnen Kumulereignisse erstellt werden. Dabei ergeben sich die verwendeten Farbstufen durch die Einteilung der Schadenhäufigkeit in die folgenden Intervalle:

    Gebäudeversicherung Sturm/Hagel

    Beim Ereignis ereignen sich so viele Schäden wie sonst nur durchschnittlich in einer Zeitspanne von ca.

    Untere Grenze der Schadenhäufigkeit in %

    1 Woche

    0,15

    2 Wochen

    0,30

    1 Monat

    0,64

    3 Monaten

    1,93

    6 Monaten

    3,87

    1 Jahr

    7,74

    10

    15

    20

    25

    30


    Gebäudeversicherung weitere Naturgefahren (Elementar):

    Beim Ereignis ereignen sich so viele Schäden wie sonst nur durchschnittlich in einer Zeitspanne von ca.

    Untere Grenze der Schadenhäufigkeit in %

    1 Monat

    0,04

    3 Monaten

    0,12

    6 Monaten

    0,24

    1 Jahr

    0,48

    3 Jahren

    1,45

    6 Jahren

    2,9

    12 Jahren

    5,81

    10

    15

    20


    Neben der erhöhten Schadenhäufigkeit muss auch eine Mindestanzahl an Schäden pro Kreis eingetreten sein, damit ein Kreis als „auffällig“ gekennzeichnet wird. Daher wurde eine Mindestanzahl von zehn Schäden als sinnvoller Schwellenwert festgelegt. Diese Zusatzbedingung hat vor allem aufgrund der anfangs geringen Versicherungsdichte und der geringeren Schadenhäufigkeit in der erweiterten Naturgefahrenversicherung (Elementar) Bedeutung. Bei Sturm/Hagel ist dieses Zusatzkriterium nicht relevant. Aufgrund der umfangreichen Datenaufbereitung in den Unternehmen und beim GDV liegen diese regionalen Auswertungen pro Kumulereignis frühestens ein Jahr später vor.

  • Lawinen

    Laut VGB 2022 an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. 

  • Rückstau

    Liegt laut VGB 2022 vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge eindringt.

  • Schadenaufwand

    Ist die Summe der geleisteten Zahlungen und die Summe der gebildeten Rückstellungen nach Abzug eines eventuell vorhandenen Selbstbehaltes. Die „nominalen“ (in Bestand und Preisen des jeweiligen Jahres) Schadenaufwände einzelner Kumulereignisse verschiedener Jahre bzw. einzelner Statistikjahre sind schwierig miteinander zu vergleichen. Der Schadenaufwand von Kumulereignissen durch Stürme, Hagel, Hochwasser oder Starkregen hängt deutlich vom versicherten Bestand ab. Zugleich verändert sich in der erweiterten Naturgefahrenversicherung (Elementar) die Versicherungsdichte in hohem Maße regional unterschiedlich. Daher ist eine Methodik entwickelt worden, mit der diese Effekte ausgeglichen werden können. Dabei werden die Ereignisse auf den aktuellen Bestand und das aktuelle Inflationsniveau hochgerechnet. Im Kern sind für die Sparten der Sachversicherung die beobachteten Schadensätze mit den aktuellen Versicherungssummen hochgerechnet worden; d. h. es wurde eine As-if-Rechnung bezogen auf Bestand und Preise 2022 durchgeführt.

  • Schadenbedarf

    Ist das Verhältnis des Schadenaufwandes zur Anzahl ganzjähriger Verträge.

  • Schadendurchschnitt

    Ist das Verhältnis des Schadenaufwandes zur Anzahl der Schäden.

  • Schadenhäufigkeit

    Ist das Verhältnis der Zahl der Schäden zur Anzahl ganzjähriger Verträge.

  • Schadensatz

    Ist das Verhältnis des Schadenaufwandes zur Versicherungssumme.

  • Schneedruck

    Ist laut VGB 2022 die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

  • Starkregen

    Siehe Überschwemmung und dort Witterungsniederschlag.

  • Sturm in der Sachversicherung

    Laut VGB 2022 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 Kilometer pro Stunde). Hiermit sind beispielsweise neben den Orkanen im Winter auch kleinräumige Tornados erfasst.

  • Überschwemmung in der Sachversicherung

    Laut VGB 2022 die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch:

    a. Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,

    b. Witterungsniederschläge,

    c. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).

  • Versicherungsdichte

    Bei Wohngebäude bezogen auf Wohngebäude-Feuer (In Wohngebäude wird als Basis für die Bemessung der Versicherungsdichte die Anzahl der Wohngebäude-Feuerverträge gewählt, da insbesondere in den ehemaligen Monopolgebieten nicht alle Gefahren in einem Vertrag enthalten sind. Es ist davon auszugehen, dass praktisch alle Gebäudebesitzer gegen Feuer versichert sind); bei Hausrat auf Hausratsverträge (aktuell 27,2 Mio. Verträge). Laut der GDV-Sonderauswertung der Einkommens und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2018 liegt die Versicherungsdichte für Hausrat bundesweit bei 76 Prozent.

  • VGB 2022

    Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen als unverbindliche Musterkomposition des GDV zur fakultativen Verwendung.

  • Wohngebäudeversicherung

    Schützt das Haus vor Schäden durch Sturm, Feuer, Blitzeinschlag, Hagel und Leitungswasser. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Zunehmend werden in der Wohngebäudeversicherung auch weitere Naturgefahren (Elementar)  gedeckt.