Schutz von Biodiversität und Vielfalt – weltweit und national ein wichtiges Thema Link kopieren
Im Dezember 2022 wurde in Montreal das Global Biodiversity Framework (GBF) beschlossen. Erstmalig ist es gelungen, sich nicht nur auf ambitionierte Ziele zu einigen, sondern auch auf Mechanismen für eine wirksame Zielerreichung, Kontrolle und eine angemessene Finanzierung. 30 % der weltweiten Land- und Meeresflächen wollen die über 190 Unterzeichnerstaaten bis 2030 unter Schutz zu stellen. Zusätzlich sollen 30 % der bereits geschädigten Flächen wiederhergestellt werden. Die Unterzeichner des GBF verpflichten sich zu höheren Investitionen in den Artenschutz und einer Halbierung der Risiken aus Pestiziden und Düngemitteln. Dafür sollen auch verstärkt private Investitionen zum Einsatz kommen (Target 19). Bis 2020 basierte die globale Zusammenarbeit für Biodiversität auf der UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity), die 1992 auf dem „Erdgipfel“ in Rio de Janeiro von 192 Mitgliedsstaaten beschlossen und unterzeichnet wurde. Weitere internationale Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt sind die Ramsar-Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). In der UN-Biodiversitätskonvention haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Die drei Hauptziele sind: Der Schutz der Biodiversität, ihre nachhaltige Nutzung und der gerechte Ausgleich der sich aus der Nutzung (genetischer) Ressourcen ergebenden Vorteile.
2012 wurde der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystems Services) mit Sitz in Bonn gegründet, um den über 190Mitgliedstaaten bei politischen Entscheidungsprozessen wissenschaftlich legitimierte und glaubwürdige Informationen über die Erhaltung und Nutzung von Biodiversität und Ökosystemen zu liefern.
Die Europäische Kommission hat 2020 als Teil des Green Deals eine neue Biodiversitätsstrategie 2030 beschlossen, nachdem der erste Aktionszeitraum von 2011 bis 2020 ausgelaufen war. Biodiversität ist auch ein Ziel der EU-Taxonomie, mit der festgelegt wird, welche unternehmerischen Aktivitäten nachhaltig sind und welche nicht. Anfang April 2023 hat die EU-Kommission technische Screening Kriterien für das Umwelt-Ziel Biodiversität vorgeschlagen, die ab Januar 2024 angewendet werden sollen.
Für die seit 2021 regierende Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist der Erhalt von Artenvielfalt zusammen mit dem Schutz von Klima und Umwelt eine Menschheitsaufgabe und ethische Verpflichtung. Die bereits 2007 beschossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2007) wird derzeit an die neuen Zielvorgaben von Montreal und die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 angepasst. Viele der für das Jahr 2020 gesetzten Qualitäts- und Handlungsziele der NBS 2007 wurden nicht oder nur unzureichend erreicht. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030).