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Der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.“ vertritt die gemeinsamen Interessen der deutschen Versicherungswirtschaft. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Mitgliedsunternehmen können Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds werden, die der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen. Mitglieder können ferner die sich im Konzern befindenden funktionsausgegliederten Gesellschaften und Dienstleister (z. B. Vermögensverwaltungs-, Vertriebs-, Schadenbearbeitungs- und Assistancegesellschaften) der Mitgliedsunternehmen werden.