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Politik

Kreditversicherung: Keine unnötigen Ausnahmen für kurzfristige Exportkreditversicherungen schaffen

Die EU-Kommission konsultiert derzeit die Neufassung der am 31.12.2021 auslaufenden Kommissions-Mitteilung über die kurzfristige Exportkreditversicherung. Dazu hat die deutsche Versicherungswirtschaft Stellung bezogen.

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Die EU will die Regeln für kurzfristige Exportkreditversicherungen reformieren.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stuft in seiner Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission den geltenden Rechtsrahmen als weitgehend geeignet ein. Einzelne Regelungen sind nach Ansicht der Versicherer jedoch kritisch zu hinterfragen. 

Dies gilt etwa für die in der Kommissions-Mitteilung vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Risiken kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur Absicherung von Einzelforderungen mit Kreditlaufzeiten zwischen 181 Tagen und zwei Jahren. Für derartige Ausnahmeregelungen besteht aus Sicht der privaten Kreditversicherer keine Notwendigkeit, weil der private Kreditversicherungsmarkt hinreichende Deckungsangebote zur Verfügung stellt.

Die Kommissions-Mitteilung ist zuletzt im Jahr 2013 grundlegend reformiert worden. Sie hat sich aus Sicht der EU-Kommission im Wesentlichen bewährt, so dass nur in wenigen Punkten Änderungen vorgenommen wurden, die überwiegend technischer Natur sind.

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