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Politik

Europäische und globale Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen Form an

Auf europäischer und globaler Ebene wird an Standards für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung gearbeitet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Stellungnahmen zu den jeweiligen Entwürfen eingereicht.

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In ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung werden Unternehmen zukünftig viel umfassender über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele berichten müssen.

Verbindliche Standards sind dabei die Voraussetzung für funktionierende Kapital- und Beteiligungsmärkte, mit denen Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden. Aus diesem Grund begrüßen die deutschen Versicherer ausdrücklich die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 29. April 2022 einen ersten Satz an Entwürfen der europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. Kernstandards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Konsultation gestellt. Dazu hat der Verband seine zentralen Anliegen übermittelt, mit denen die ESRS praxistauglicher werden sollen:

  • Sektorübergreifende Offenlegungsanforderungen sollten auf wirklich sektorübergreifend relevante Informationen beschränkt werden. Die Entwürfe sind zu umfassend, detailliert und weisen eine sehr komplexe Struktur auf.  
  • Klare Definition der Wertschöpfungskette für Unternehmen der Finanzbranche und Klärung der praktischen Umsetzung diesbezüglicher Offenlegungspflichten. Es sollte keine generelle Anforderung zur Durchschau auf Investitionsobjekte oder Versicherungsnehmer bestehen. Diese Forderung bleibt von den bereits bestehenden Berichtspflichten u. a. über die Treibhausgasemissionen nach der Offenlegungsverordnung unberührt. U. a. auch aufgrund der fehlenden Klärung zur praktischen Umsetzung ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit kaum umsetzbar. 
  • Die Einstufung der Wesentlichkeit sollte allein bei den Unternehmen liegen. Die widerlegbare Wesentlichkeitsvermutung ist angesichts der avisierten weitreichenden und umfassenden Offenlegungsanforderungen nicht angemessen. In der Stellungnahme unterbreitet der Verband konstruktive Vorschläge zur Verbesserung.  
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem ISSB (International Sustainability Standards Board) ist von außerordentlicher Bedeutung (s. unten). 

Widerspruchsfreie Gestaltung der globalen Regeln notwendig

Am 31. März 2022 hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) zwei Entwürfe globaler Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Konsultation gestellt.

Dazu hat der Verband in seiner Stellungnahme dazu angemerkt:

  • Die deutschen Versicherer unterstützen die „global baseline“ des ISSB, um ein gemeinsames Verständnis in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf globaler Ebene zu erreichen. 
  • In der weiteren Entwicklung der ISSB- und EFRAG-Standards ist ein gemeinsames Vorgehen, mindestens aber ein intensiver Austausch zwischen dem ISSB und der EFRAG erforderlich, um klare und widerspruchsfreie Vorgaben zu grundlegenden Berichtskonzepten zu erreichen. 
  • Gemeinsames Verständnis den grundlegenden Konzepten auf der globalen und EU-Ebene muss insbesondere zum Wesentlichkeitsprinzip sowie zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette und die Zeithorizonte erlangt werden.