Digitalisierung vorantreiben, Freiräume schaffen, Cyberresilienz stärken Link kopieren
Die fortschreitende Digitalisierung und die wachsende Bedeutung der Datenökonomie bieten Versicherern und ihren Kund/-innen große Chancen. Künstliche Intelligenz kann etwa die Schadenregulierung beschleunigen, während Cyberversicherungen Schutz gegen Cyberkriminalität bieten. Versicherer arbeiten seit jeher mit einer Vielzahl von Daten, um Risiken zu berechnen, Schäden zu verhindern und maßgeschneiderten Versicherungsschutz anzubieten. Indem sie neue Technologien versichern und Cyberrisiken der Wirtschaft absichern, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung.
- Chancen nutzen, Freiräume für Digitalisierung lassen: Digitalisierungshemmnisse im Datenschutz müssen beseitigt werden. Versicherte können von automatisierten Entscheidungen profitieren, die schnell, effektiv und digital getroffen werden. Der Weg, aus Daten rechtssicher Erkenntnisse zu gewinnen und diese zur Entwicklung von KI-Systemen und anderen Anwendungen zu nutzen, muss einfacher werden. Bessere Datengrundlagen und die Potentiale von KI können so ihren Nutzen für die Versicherten entfalten.
Es bedarf einer bundesweit einheitlichen Datenschutzaufsicht und einer klaren Behördenstruktur für die KI-Verordnung. Die Zersplitterung der Aufsicht muss ein Ende finden. Alle KI-Anwendungen der Versicherungswirtschaft sollten unter die Aufsicht der BaFin fallen. Um Innovation nicht auszubremsen, sollten neben der KI-Verordnung keine zusätzlichen Anforderungen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen in Deutschland gestellt werden. - Resilienz gegen Cybergefahren: Die Resilienz des Wirtschaftsstandortes Deutschland und seiner Infrastruktur gegenüber Cyberangriffen muss schnell und wirksam gestärkt werden. Kritische Infrastrukturen brauchen gesetzliche Vorgaben zur Cybersicherheit und auch kleine und mittlere Unternehmen sollten verbindliche Maßnahmen umsetzen. Ein Schwerpunkt sollte auf der Kooperation von Staat und Wirtschaft liegen.
Dafür braucht es klare Zuständigkeiten für die Cybersicherheit, etwa durch eine zentrale Behörde im Bereich des Bundesministeriums des Innern, die ein Expertengremium einrichten kann, um kumulative Angriffe auf die Wirtschaft verbindlich festzustellen und sie nach Art (kriminell, terroristisch oder fremdstaatlich) einzuordnen.